Der heutige Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) zur
geht aus Sicht der Vertragszahn
und Patienten vorbei. Als stimmberechtigte Tr
sich die Kassenzahn
Schulterschluss mit der Patientenvertretung daf
Kreis der Anspruchsberechtigten auf F
Versicherte vor
aufschiebbarer Behandlungsbedarf besteht.
Chance f
"Die Krankenkassen waren als Kostentr
bereit, diese - im Interesse ihrer Versicherten - notwendige
Erweiterung mitzutragen. Damit wurde die Chance vertan, eine Regelung
im Sinne des Patientenwohls zu treffen", sagte der
Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang E
"Die KZBV erreichen immer wieder Anfragen von Patientinnen und
Patienten, die w
Zahnarzt m
komplexe zahnmedizinische Behandlungen ausschlie
Zahnarztpraxis durchgef
mit einer weiter gefassten Krankentransport-Richtlinie geholfen
werden k
kleiner Schritt in die richtige Richtung", betonte E
Richtlinie, die bislang nicht f
Versorgung galt, sei jetzt immerhin eine sichere Rechtsgrundlage f
die Verordnung von Krankenbef
und Zahn
Kaum relevante Verbesserung der Versorgung
"In der praktischen Umsetzung wird der Beschluss zu keiner
relevanten Verbesserung der Versorgung f
Krankenfahrten zu einer ambulanten Behandlung sieht die Richtlinie
grunds
dauerhaft in ihrer Bewegung eingeschr", sagte E
Anschluss an die Entscheidung. Ausschlie
Pflegestufe 2 oder 3 sowie schwerbehinderte Patienten mit den
Merkzeichen "aG" (au"Bl" (blind) oder
"H" (hilflos) oder vergleichbaren Beeintr
Anspruch auf Kosten
zahn
Hintergrund - Der Gemeinsame Bundesausschuss
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung der Zahn
Krankenh
von Richtlinien den Leistungskatalog f
Krankenversicherte und legt fest, was von den Krankenkassen erstattet
wird und was nicht. Der heutige Beschluss zur
Krankentransport-Richtlinie ist in K
www.g-ba.de.
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Kai Fortelka
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