(ddp direct) "Die Arzneimittelausgaben liegen in diesem Jahr bislang 1,3 Prozent-Punkte unter dem prognostizierten Ergebnis. Aus diesem Grund haben wir die vereinbarte Steigerungsrate von 6,6 Prozent auf 5,6 Prozent nach unten korrigiert. Dies ist für 2009 ein sehr gutes Ergebnis." Das hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin gesagt.
Auch für das kommende Jahr konnte die KBV in den Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein tragbares Ergebnis erzielen, so Müller: "Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im nächsten Jahr um 1,25 Milliarden Euro an." Die Parteien verhandelten nur fünf statt wie bisher sechs der acht Anpassungsfaktoren nach Paragraf 84 Absatz 2 Fünftes Sozialgesetzbuch auf der Bundesebene. "Bei der Festlegung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten soll zukünftig regionalen Besonderheiten besser Rechnung getragen werden", sagte Müller weiter.
Um Wirtschaftlichkeitsreserven zu realisieren, setzte sich die KBV weiterhin für das Konzept der Leitsubstanzen ein. Mit Erfolg, denn zwölf der 14 Arzneimittelgruppen mit Leitsubstanzen aus dem Jahr 2009 sollen auch 2010 bestehen bleiben. "Das belegt, dass dieses System tragfähig, wirtschaftlich sinnvoll und entwicklungsfähig ist", betonte Müller.
Die Empfehlungen zur Realisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven stehen wie im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Empfehlung, den Vertragsarzt von der Richtgrößenprüfung zu befreien, wenn er die regional festgesetzten Ziele erreicht. Diese Regelung verstärkt das Ziel der KBV, Vertragsärzte vom Regressdruck zu befreien.
Langfristig fordert die KBV, dass die Preisverantwortung in der Arzneimittelverordnung ausschließlich in den Händen von Krankenkassen und pharmazeutischer Industrie liegt. Die Ärzte hingegen sollen im Rahmen ihrer Therapiehoheit nur den Wirkstoff auswählen und die Dosierung sowie die verordnete Menge festlegen. "Die Verantwortung für die Arzneimitteltherapiesicherheit und das Medikationsmanagement teilen sich dann Arzt und Apotheker", so der KBV-Vorstand. In diesem Zusammenhang begrüßte es Müller ausdrücklich, dass die neue Regierungskoalition die weitere Notwendigkeit von Richtgrößen für ärztliche Verordnungen überprüfen will.
"Auch für den Bereich der Heilmittel", so Müller, "sind Rahmenvorgaben für das Jahr 2010 vereinbart worden. Auf Bundesebene ist für die Faktoren Veränderung der gesetzlichen Leistungspflicht, Änderungen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Innovationen und Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen insgesamt eine Steigerungsrate von 0,9 Prozent festgelegt worden", sagte Müller. Für das Jahr 2009 konnte die KBV außerdem eine Erhöhung um 3,5 Prozentpunkte erreichen. Davon eingeschlossen ist eine rückwirkende Basisanpassung bis einschließlich dem Jahr 2008.
Der KBV war es auch in diesem Jahr möglich, ein Passus zu Praxisbesonderheiten als Bestandteil der Rahmenvorgaben zu vereinbaren. Hier wurde zum ersten Mal auf Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls eingegangen. "Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die von den Krankenkassen einzeln genehmigt werden müssen, haben in der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes nichts zu suchen", betonte Müller. "Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen dies nun im Rahmen der Vereinbarung von Praxisbesonderheiten berücksichtigen und bei der Vereinbarung von Richtgrößen und Prüfvereinbarungen Regelungen hierfür finden", so Müller. "Unser Verhandlungsziel war auch hier, die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln ohne Regressangst zu sichern", erklärte der KBV-Vorstand.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.