fit und munter - Vorsicht vor verlockenden Billigangeboten: Bei Faltenbehandlung mit Botox auf Q

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Vorsicht vor verlockenden Billigangeboten: Bei Faltenbehandlung mit Botox auf Q

Auch in Krisenzeiten steigt die Nachfrage nach Faltenbehandlungen mit Botulinumtoxin Typ A (BTX-A) weiter an. Gleichzeitig erhöht sich aber auch die Zahl unseriöser Billigangebote und immer mehr „schwarze Schafe“ tummeln sich im Markt: Ob die Botox-Party bei der Kosmetikerin, Gutscheine für ein Wellnesswochenende inklusive Faltenbehandlung oder gar die Versteigerung einer Behandlung bei Online-Auktionen – die Angebote sind vielzählig. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie e.V. (DGBT) warnt deshalb vor solchen unseriösen Angeboten: „Häufig können so genannte Schnäppchen-Preise nur kalkuliert werden, wenn die Beratung auf ein Minimum reduziert wird. Zudem halten sich die Anbieter häufig nicht an vorgeschriebene Standards“, so Dr. Boris Sommer, 1. Vorsitzender der DGBT.
Aber gerade wenn es um Schönheitsbehandlungen geht, müssen solche Standards eingehalten werden, um sichere Ergebnisse erzielen zu können. Vermeintlich günstige Angebote können einen teuer zu stehen kommen und negative – und im Gesicht offensichtliche – Folgen haben. Nicht kontrollierte und in Deutschland nicht zugelassene Produkte können z.B. eine zu starke Wirkung haben und so nicht mehr für eine kontrollierte Muskelentspannung eingesetzt werden. Durch eventuelle unbekannte Zusätze und Beimischungen bestehen zudem unkalkulierbar höhere Risiken für Nebenwirkungen, wie z.B. allergische Reaktionen. Es ist deshalb sehr wichtig, sich beim Arzt genau über das verwendete Produkt und dessen Herkunft und Zulassungsstatus zu informieren – in Deutschland sind bisher nur zwei BTX-A Produkte zur Faltenbehandlung von den zuständigen Behörden zugelassen.

Sicherheit geht vor
Ob Schnäppchenpreis oder nicht – für eine Faltenbehandlung mit BTX-A sollte auf jeden Fall ein speziell ausgebildeter und qualifizierter Arzt aufgesucht werden. Denn die Ausbildung des Arztes ist entscheidend für den Behandlungserfolg: Wird die Behandlung fachgerecht durchgeführt, kann der natürliche Gesichtsausdruck – entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil – erhalten bleiben. Auch das Risiko, unerwünschte Nebenwirkungen zu verursachen, wie z. B. ein hängendes Augenlid oder eine Asymmetrie, ist in der Regel bei fachgerechter Anwendung der zugelassenen Präparate nahezu ausgeschlossen. Ein gut ausgebildeter Arzt sollte immer ausführlich beraten, die Wünsche der Patienten berücksichtigen und sie nicht voreilig zu einer Behandlung überreden. Ärzte mit „Botox-Zertifikat“ in Ihrer Nähe, die mit diesen Qualitätsansprüchen vertraut sind, finden sich auf der DGBT Website unter www.dgbt.de. Die Kosten für die Behandlung bei einem DGBT zertifizierten Arzt liegen im Allgemeinen zwischen 300 und 900 Euro – je nach dem gewünschten Behandlungsumfang und der notwendigen Wirkstoffmenge.

Hintergrund Botox: bewährter Einsatz seit 20 Jahren
1989 Das erste Botulinumtoxin Typ A-Präparat wird von der FDA in den USA zur Behandlung von Lidkrampf (Blepharospasmus) und Schielen (Strabismus) zugelassen.
1993 Erste Zulassung in Deutschland: Blepharospasmus und halbseitiger Gesichtskrampf (hemifazialer Spasmus) sowie koexistierende örtlich begrenzte (fokale) Dystonien.
2003 Zulassung in Deutschland: starkes, fortbestehendes übermäßiges Schwitzen unter den Achseln (primäre Hyperhidrosis axillaris).
2005 In den letzten 15 Jahren wurden unterschiedliche Präparate mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A in mehr als 70 Ländern für insgesamt 20 verschiedene Indikationen zugelassen.
2006 In Deutschland wird im Januar das erste Botulinumtoxin Typ A- Präparat zur Behandlung von Glabellafalten (Zornesfalten) in der ästhetischen Medizin zugelassen. Ein weiteres erhält später im Jahr ebenfalls diese Zulassung.
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