Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung des
Bundesgerichtshofes (BGH) zu Arzt- und Zahnarztbewertungsportalen im
Internet raten Kassenzahn
Bundezahn
verantwortungsvollen Umgang mit entsprechenden Online-Plattformen.
Portale k
widerspiegeln
F
informierte Patientinnen und Patienten eine wichtige Voraussetzung.
Das Internet kann in bestimmten F
geeignete Zahn
k
sein. Nutzer sollten allerdings nicht zu viel von solchen Plattformen
erwarten, denn diese k
Eindr
Kriterien des Betreibers bewerten. Die tats
entscheidende Behandlungsqualit
Bewertungsportale in der Regel nicht widerspiegeln. Auch die
pers
Patient und Behandler kann durch einen Online-Abgleich in keiner
Weise ersetzt werden.
Wichtig ist, dass Bewertungsportale gewisse Qualit
erf
Leitfaden "Gute Praxis Zahnarztbewertungsportale" erstellt. Die
Qualit
inhaltliche und technische Aspekte. Ebenso wichtig sind
Verst
Hintergrund - BGH-Entscheidung zu Bewertungsportalen
Nach der Klage eines Zahnarztes hat der BGH in seinem heutigen
Grundsatzurteil entschieden, dass ein Portalbetreiber f
Bewertungen haftet, wenn er zumutbare Pr
Pr
vor dem BGH anh
Bewertung erhalten und daraufhin einen Nachweis verlangt, dass der
Patient tats
Verfahren zur
34/15).
Der Leitfaden "Gute Praxis Zahnarztbewertungsportale" sowie
weitere Informationen zu dem Thema k
und BZ
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BZ
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