T
K"Zur Sicherheit dieser Daten m" In der Arztpraxis unterliegen die Informationen dann wie alle anderen patientenbezogenen Daten der
Wichtigste Voraussetzung daf"Die Angriffe auf die Sicherheitssysteme werden immer raffinierter. Daher m", so Riebold. Hier setzt auch das Gesetz zur Erh in der Informationstechnik gemeldet werden.
Datenweitergabe nur mit Zustimmung des Patienten
Prinzipiell gilt die Schweigepflicht auch gegenenen. Erst dann darf die "Eine Verschl", erl
Aufgabenbezogener Zugriff auf pers
Mitarbeiter in einer Arztpraxis oder Klinik d"Datenschutz in der Arztpraxis" der Bundes"Datenschutz und Datensicherheit sind komplexe Aufgabengebiete, die sich st", so Riebold.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/informationssicherheit im Internet.