Beipackzettel geh
die Originalschachtel. Das gilt nicht nur f
f"Vergessen Sie die Packungsbeilagen auf keinen
Fall, wenn Sie Medikamente in den Osterurlaub mitnehmen", mahnt
Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin beim Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Das Blatt ist wertvoll, denn es
enth
wogegen es hilft, wie man es einnimmt und welche Nebenwirkungen
auftreten k"
Wenn Sie den Beipackzettel eines Arzneimittels konsultieren,
schmieren Sie mit gro
die Skiprellung und verwechseln sie nicht mit der Creme f
Brandblase. Mit Beipackzettel sind Sie auch weniger beunruhigt, wenn
das verschreibungsfreie Erk"Nat
w
Urlaub. Trotzdem kommen sie vor und k
oft gut behandelt werden. Der Beipackzettel ist hierbei ein
unverzichtbarer Leitfaden und Ratgeber f
Anwendung", so BPI-Arzneimittelexpertin Britta Ginnow. Ihre dringende
Empfehlung: Beipackzettel plus Medikament plus Originalschachtel
geh
Und wenn ich den Beipackzettel im Stress des Kofferpackens doch
nicht mit einstecke? Dann gibt es gl
M
der Webseite www.patienteninfo-service.de findet man barrierefreie
Gebrauchsanweisungen zu in Deutschland erh
"Sollten Sie trotzdem unsicher sein, was sie einnehmen oder auftragen
sollen, wenden Sie sich an einen am Urlaubsort ans
Apotheker", so Ginnow.
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschl
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
k
Pressekontakt:
Andreas Aumann
Tel. 030/27909-123
aaumann@bpi.de