Der GKV-Spitzenverband senkt erneut die Festbetr
bei vielen Arzneimitteln stark ab. Dabei missachtet er erneut die
gesetzgeberische Vorgabe, dass auch nach der Absenkung der
Festbetr
denen die Versicherten keine Zuzahlungen leisten m
- In der Gruppe mit Wirkstoffen zur Behandlung von Asthma, COPD
und chronischer Bronchitis (Beta-2-Sympathomimetika) senkt der
GKV-Spitzenverband die Festbetr
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen stark ab.
- Aktuell stehen f
zuzahlungsbefreite Arzneimittel zur Verf
GKV-Spitzenverband die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen wie geplant ab,
wird bei diesen Wirkstoffen nach aktuellem Stand nicht ein einziges
Arzneimittel mehr zuzahlungsbefreit sein.
- Der Gesetzgeber schreibt aber klar vor, "dass auch nach der
Anpassung eine hinreichende Versorgung mit Arzneimitteln ohne
Zuzahlung gew" soll.
Der GKV-Spitzenverband
den die Krankenkassen unabh
Arzneimittels erstatten, mindestens einmal j
er, die Festbetr
Regelfall ein Absenken bedeutet. Der Gesetzgeber hat allerdings
bestimmte Kriterien definiert, die der GKV-Spitzenverband bei einer
Anpassung ber
Dies zeigt auch das aktuelle Beispiel: Stehen bei den
Beta-2-Sympathomimetika bisher f
zur Verf
Eine hinreichende Versorgung mit zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln
sieht erkennbar anders aus.
Zudem wissen die Versicherten oft nicht, dass bei vielen
Arzneimitteln der vom GKV-Spitzenverband bestimmte Festbetrag ohnehin
nur wenige Euro oder sogar nur einige Cent betr
Patientenzuzahlung den Listenpreis des Herstellers dann um ein
Vielfaches
den Zuzahlungen der Patienten ein gutes Gesch
das Ziel der gesetzlichen Regelungen.
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Bork Bretthauer, Gesch
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