fit und munter - Osteopathie darf keine Straftat sein! / Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelung des Berufs für Patientensicherheit und Rechtssicherheit

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Osteopathie darf keine Straftat sein! / Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelung des Berufs für Patientensicherheit und Rechtssicherheit


(Mynewsdesk) Osteopathie wird von Patienten zunehmend nachgefragt. Im Gegensatz zum europ 


?Es ist nicht hinnehmbar, dass die Arbeit hoch qualifizierter Osteopathen als Straftat verfolgt werden kann?, brachte VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA) die Situation auf den Punkt. ?Ich freue mich, dass wir dieses Thema gemeinsam mit dem BVO im Bundestag zur Sprache bringen konnten und mit der Darstellung der prekalifizierte Ausbildung durchlaufen. Sie und die Patienten haben die sichere Rechtsgrundlage verdient.?



Hintergrund:

Entsprechend der internationalen Vorgabe der World Health Organization ist der Beruf des ?nicht-rden.
Osteopathie ist auch kein Teil der Physiotherapie und auch ein eingeschr
Der Osteopath muss unter der Heilpraktikererlaubnis arbeiten und sich auch als solcher bezeichnen, wenn er nicht rechtlich verfolgt werden will. Die Bezeichnung ?Osteopath? ist dar
Die Krankenkassen sind als Voraussetzung der Erstattungsleistungen zur Qualit

Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende unhaltbare Situation:

* F
* Die Krankenversicherung kann die Qualit
* Auch hoch qualifizierte Osteopathen riskieren mit ihrer T
Die Berufsverb



Osteopathie ist eine eigenst vorbeugend.

Weitere Informationen: Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstra
65185 Wiesbaden
Telefon: 0 611 / 5808975 - 0
info@osteopathie.de
www.osteopathie.de Bundesverband Osteopathie e. V.
Am Kurpark 1
95680 Bad Alexandersbad
Telefon: 0 9232 / 8813420
info@bv-osteopathie.de
www.bv-osteopathie.de
Ansprechpartnerin Presse VOD:
Michaela Wehr
Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05
presse@osteopathie.de
Ansprechpartner Presse BVO:
R
Tel. 0 9232 / 8813420
presse@bv-osteopathie.de
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