Patientensicherheit - Die Kassen
Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die
Bundes
Erstellung eines Medikationsplans vor.
Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei
verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die
Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es
das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest.
P
daf
Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein
Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt.
"F
er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente
enth", so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist
es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu
unterst
aller
einheitlichen Medikationsplan erfasst werden. In der Regel wird der
Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert.
Aktualisierungen durch mitbehandelnde
Die Apotheke erg
um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. "Der beste Weg zur
Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein
Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufs
Blick auf die Gesamtmedikation", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
"Ob Rabattvertr
Apotheker kann kaum aktuell und vollst
elektronischen Gesundheitskarte m
wie m"
Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel
ist jedoch, ihn sp
Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt m
alle Vertrags
gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.
"Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein
wichtiger Schritt zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt f
elektronische L", sagt Dr.
Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der
Bundes
Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen
f
sowie f
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern (DAV), Tel.: 030 40004-132
Samir Rabbata (B
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201