fit und munter - Die Pferdehaftpflichtversicherung ist unerlässlich

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Die Pferdehaftpflichtversicherung ist unerlässlich

Schäden durch Pferde geschehen alltäglich. Um sicher zu gehen, benötigt man die Pferdehaftpflichtversicherung.

Schäden, die durch ein Pferd verursacht werden, sind nicht in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Dieses wurde erneut bestätigt, dieses mal durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

In dem beurteilten Fall hat die Tochter eines Pferdehalters die Box der Pferde nicht richtig verschlossen. Das Pferd der Familie konnte die Tür von innen aufdrücken. Dieses bewirkte, dass auch alle anderen Pferde aus dem Reitstall ausbrechen konnten. Mehrere Pferde verirrten sich auf die nahe gelegene Landstraße. Hier kollidierten zwei Pferde mit einem Pkw und verendeten. Der PKW erlitt bei dem Zusammenstoß schwerste Verletzungen, der Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt. Insgesamt summierten sich die Schadensersatzansprüche auf über 590.000 Euro, die nun gegenüber der Tochter geltend gemacht werden sollen.

Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html

Die Familie hat versucht, den Schaden auf die Privathaftpflichtversicherung abzuwälzen. Diese hat abgelehnt, da in der Privathaftpflichtversicherung üblicherweise nur Schäden durch Kleintiere oder Katzen abgedeckt werden. Hiergegen hatte der Vater geklagt.

Der Bundesgerichtshof legte seinem Urteil die Ausschussklauseln zu Grunde und stellte fest, dass es sich bei der Tätigkeit der Tochter nicht nur um Tierhalten im engeren Sinne handelt, sondern das Verschließen der Stallbox auch eine halterspezifische Tätigkeit ist.

Dem Versicherungsnehmer, also dem Vater, muss die Ausschussklausel bekannt gewesen sein. Der Zweck liegt darin, dass mit dem Halten von Tieren wie z. B. Pferden und Hunden ein erhöhtes Haftungsrisiko gegenüber einer Privatperson mit den Gefahren des täglichen Lebens droht.

In solchen Fällen ist der Besitz einer Pferdehaftpflichtversicherung dringend notwendig. Die entstanden Kosten von rund 590.000 Euro wurden also von der Privathaftpflichtversicherung wieder auf den Vater der Verursacherin abgewälzt.

Bildquelle: Alfred Krawietz, www.pixelio.de
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