fit und munter - Urteil rechtskräftig: G-BA muss BPI Namen nennen

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Urteil rechtskräftig: G-BA muss BPI Namen nennen


Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) muss dem
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Mitglieder des
Unterausschusses Arzneimittel benennen. Das Urteil des
Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. M"Wir
werden nun den GBA anschreiben und ihn darum bitten, die richtigen
Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen und uns Zugang zu den
beanspruchten Daten zu geben", so Henning Fahrenkamp,
BPI-Hauptgesch

Die Botschaft des Verwaltungsgerichts Berlin am 17. M
eindeutig: Der G-BA muss transparenter werden. Da der G-BA gegen das
Urteil keine Rechtsmittel eingelegt hat, steht dem BPI als klagende
Partei nun der Weg offen, die Namen, den akademischen Grad sowie die
Berufs- und Funktionsbezeichnung der Mitglieder des
G-BA-Unterausschusses Arzneimittel anzufordern. "Das werden wir jetzt
tun", so BPI-Hauptgesch"Gleichzeitig
hoffen wir, dass es in Zukunft m
Ausk"

Bereits 2014 beantragte der BPI die Auskunft
akademischen Grad sowie Berufs- und Funktionsbezeichnung der
Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel beim G-BA. Zuvor hatte
2013 ein Mitgliedsunternehmen des BPI vor dem OVG Nordrhein Westfalen
in zweiter Instanz schon einmal das Recht auf Benennung der
Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel erstritten. Der G-BA
ordnete dieses rechtskr
"Einzelfallentscheidung" ein und weigerte sich, dem BPI entsprechend
Auskunft zu erteilen. Auch der Widerspruch des BPI wurde abgewiesen.
Dagegen klagte der BPI nun vor dem zust
Berlin. .

Der Hauptgesch"Das Gericht hat nun einmal mehr
unser Anliegen best
die Entscheidungen, in die Gr
durch den G-BA getroffen werden. Dies auch schon deshalb, weil die
Entscheidungen weitreichende Auswirkungen auf die deutsche
Bev"

In der Urteilsbegr
Informationsinteresse des BPI an den personenbezogenen Daten der
Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel vom Gericht h
bewertet wird, als deren Interesse am Schutz dieser Daten und an der
Wahrung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das
Gericht stellte fest, dass das Informationsinteresse des BPI dazu
dient zu pr
einzelnen Mitglieder haben, welchen Einfl
k
Betroffenen im Unterausschuss durch den entsprechenden Sachverstand
repr
besonderes
der Informationen geb



Pressekontakt:
Julia Richter, Tel.: +49 30 2 79 09-1 31; jrichter@bpi.de
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