Karlsruhe - Ein Apotheker oder eine Apothekerin sollten bei der Absicherung ihrer Gesch"Kulanzparagraphen" formuliert, sodass im Schadensfall ebenfalls nicht notwendigerweise eine Leistung erfolgt. Der Makler ApoRisk hat jetzt die Allgefahrenversicherung PharmaRisk OMNI neu konzipiert und auf ein neues Leistungsniveau gehoben, dass nach den Worten von Gesch
Eine aktuelle Umfrage des K
Diese Prinzipien hat ApoRisk mit seinem Versicherer als Rahmenvertragspartner versucht, in der neuen Struktur von PharmaRisk OMNI zu verwirklichen. Dass die beiden Partner bei diesem Unterfangen relativ weit gekommen sind, zeigt u.a. die selbstbewusste Garantie der sogenannten "besten Leistung". Damit ist eine f"Beste-Leistungs-Garantie". Sie besagt: sollte ein Kunde bei irgendeinem Detail der Versicherungsleistungen ein besseres Angebot eines anderen Anbieters finden, wird ein reklamierter Schaden vom Produktpartner von ApoRisk so reguliert, wie es der Mitbewerber getan h
Generell hat die Allgefahrenversicherung PharmaRisk OMNI eine Reihe besonderer Charakteristika. Es ist eine einzige Versicherung, die gegen (fast) alle relevanten Risiken des Apothekenbetriebes sch
Wie sieht nun die PharmaRisk-Police konkret aus? Sie deckt die zwei grundlegenden Bereiche Haftpflichtabsicherung und Schutz bei Sachsubstanzsch
Das Berufsbild des Apothekers ist durch die Haftpflichtkomponente von PharmaRisk OMNI f
- der Betriebs- und Produkthaftpflicht einschlie
- der Herstellung von Defekturen und Rezepturen
- der Verwechslung von Medikamenten
- der Verblisterung, Versorgung mit Hilfsmitteln
- Pflegeheimversorgung und Integrationsvertrag
- Privathaftpflicht f
- Umwelthaftpflicht-Basisdeckung einschlie
- sowie bis zu einer Deckung von 30.000 EUR je Schadensfall R
Abrechnungsk
Fahrl
Auch im Bereich Sachsubstanz der PharmaRisk-Police ist fast alles Erdenkliche eingeschlossen. Und das besonders unter dem Gesichtspunkt, dass mit dem Baustein "unbenannte Gefahren" als Erg
Wichtige Ausschl
- Sch
- Kernenergie sowie
- durch Vorsatz verursachte Schadensf
In dem Zusammenhang gilt bei PharmaRisk OMNI auch die sogenannte Beweislastumkehr. Sie bedeutet, dass im Schadensfall nicht der Versicherungsnehmer als Laie nachweisen muss, dass ein ersatzpflichtiger Versicherungsfall vorliegt, sondern der Versicherer hat den Beweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht unter den Versicherungsschutz des Vertrages f
Die Versicherungssumme des Vertrages, die dann den anstellen. Mit dem Jahresnettoumsatz als Basis, so G
Versichert sind (siehe auch Checkliste auf www.pharmarisk.de/checkliste )
Sachsubstanzsch
- Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel
- Verlust von Rezepten
- Verderb von Waren bei Ausfall von K
- Glasbruch bzw. Werbeanlagen ohne Fl
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrl
Ausf
elektronischen Ger
- etc.
Ebenfalls im Rahmen der Police mitversichert sind Trickdiebstahl (an der Kasse) sowie einfacher Diebstahl im Laden, eine Transportversicherung f
Im PharmaRisk-Konzept sind alle Filialen und Nebenbetriebe wie z.B. Sanitewerbs-/Kartellrecht inklusive Lauterkeitsrecht (Abmahnung).