Anmoderationsvorschlag:
Wohl jeder von uns hat eine Krankenakte, aber hat man auch das
Recht sich seine Patientenunterlagen anzusehen oder Kopien
anzufordern, wenn man zum Beispiel den Arzt wechseln will oder es
sogar zu einem Rechtsstreit kommt? Dagmar Ponto hat f
nachgefragt:
Sprecherin: H
dabei geht es um nichts weniger als die eigene Gesundheit, schreibt
das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Wir haben telefonisch bei
Chefredakteurin Claudia R
einer Krankenakte drinstehen muss:
Claudia R
Jeder Arzt ist verpflichtet, jegliche Informationen
und Behandlung eines Patienten zu dokumentieren. Dazu geh
Diagnosen, Aufkl
Arztbriefe, Laborbefunde und die R
die Behandlungsakte immer auf dem aktuellen Stand sein.
Sprecherin: Manchmal str
Behandlungsakte herauszugeben. Hat man denn ein Recht auf seine
Patientenunterlagen?
Claudia R
Jeder Patient hat das Recht, seine Krankenakte im Original
unverz
elektronische Datentr
Die pers
herausgegeben.
Sprecherin: Und es gibt nur wenige schwerwiegende Gr
der Arzt Akteneinsicht verweigern kann. Aber k
die Krankenakte einsehen?
Claudia R
Ohne ausdr
Krankenakte einsehen. Nach dem Tod des Patienten k
Angeh
allerdings nur, wenn der Patient zu Lebzeiten nichts anderes verf
hat.
Sprecherin: Vielen Dank, Frau R
Claudia R
Vielen Dank f
Abmoderationsvorschlag: Gibt es Probleme mit der Herausgabe der
eigenen Krankenakte kann man sich zum Beispiel an die
Bundes
wenden, empfiehlt der "Senioren Ratgeber".
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