Wer nach der Devise "Erlaubt ist, was gef" ein
Sommerfest feiern m
denken. Mega-Watt-Lautsprecher, Beamer f
Fu
geh
Terrassen und Balkons. Damit das Sommerfest ein voller Erfolg wird,
gibt Doris Wittlinger, Gesch
Wittlinger in Hamburg, Tipps und Hinweise, was erlaubt, w
oder unzul
- Ein Fest rechtzeitig anzuk
sondern vermeidet
elegante L
- Die Sicherheit der G
sch
Treppen sorgen, die Heimfahrt organisieren.
- Ein Grundrecht auf Feiern existiert nicht - weder einmal im
Monat noch dreimal im Jahr. Die Gerichte haben Streitf
unterschiedlich entschieden. Sie erlaubten Feiern zwischen
einmal im Monat mit Anmeldung bei den Nachbarn und drei- bis
f
- Die Nachtruhe ist
Nach dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz gegen L
T
Zimmerlautst
- Ger
Nase nicht wie die Augen einfach schlie
geringf
tolerieren. Eine Mietvertragsklausel, die das Grillen auf dem
Balkon ganz verbietet, ist zul
- Schmuck am Haus ist eine Frage des Geschmacks,
bekanntlich nicht streiten l
Deutschlandflagge, die
Nachbarn verdeckt, ist nicht zul
gro
Oberverwaltungsgericht NRW einem Fu
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