"Die Bedingungen f
niedergelassenen Bereich sind deutlich besser geworden." Mit dieser
guten Botschaft leitete Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der
Kassen
Vertreterversammlung ihrer Organisation in Hamburg ein. "In der
vergangenen Woche haben wir gemeinsam mit dem Spitzenverband der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhaus
Gesellschaft (DKG) die Verhandlungen f
Weiterbildung im ambulanten Bereich abgeschlossen", so Feldmann.
Ab dem 1. Juli tritt die Vereinbarung in Kraft. Sie schreibt fest,
dass k
Allgemeinmedizin und 1.000 F
Bereichen bundesweit angeboten und mit einer Verg
werden m
Weiterbildungsassistenten k"Mit dieser
Vereinbarung ist ein Instrument geschaffen worden, um die ambulante
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin deutlich attraktiver zu
machen", so Feldmann.
Die Kassen
Krankenkassen haben nun bis zum 1. Oktober Zeit, sich auf die zu
f
Vereinbarung betrifft die F
Koordinierungsstellen, f
F
werden. Feldmann: "Auf konkrete Bestimmungen m
und GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2017 einigen."
Dar
Palliativversorgung (AAPV) ein. "Wir begr
Gesetzgeber mit dem Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen hat, die
AAPV weiter auszubauen und zu st
haus
theoretische Informationsvermittlung ", erkl
Feldmann. Ein Hausarzt begleite seine Patienten und deren Familien
und Kompetenzen, Patienten auch in der letzten Phase des Lebens zu
begleiten. "Wenn die Krankenkassen nun fordern, dass ein Hausarzt f
die AAPV Fortbildungen vorweisen k
der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin reichen, dann ist das
eindeutig kontraproduktiv - und nutzt erst recht nicht den
betroffenen Patienten. Ich gehe aber davon aus, dass wir auch hier
mit den Krankenkassen zeitnah eine Einigung erzielen werden."
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