>
Zur Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Meldepflicht für Verdachtsfälle und Erkrankungsfälle an der Neuen Influenza ("Schweinegrippe") abzuschaffen, erklärt die Dresdner Gesundheitspolitikerin Dr. Marlies Volkmer, MdB:
Berlin
Die Entscheidung zur Abschaffung der Meldepflicht ist falsch. Wenn Ärzte nur noch Todesfälle und positive Testergebnisse von Patienten melden müssen, Tests aber nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt werden, wie soll dann eine wirksame Kontrolle über die Ausbreitung des Virus' erfolgen?
Insbesondere stellt sich die Frage, wie geklärt werden soll,
- ob es Veränderungen in der Altersstruktur der Erkrankten gibt, z.B. in welchem Maße ältere Menschen über 60 Jahren erkranken,
- ob sich der Schweregrad der Erkrankung ändert, der sich z.B. in der Zahl der Krankenhauseinweisungen äußert,
- ob die Impfstrategie geändert werden muss und
- ob die Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln (z.Z. vorwiegend Tamiflu) angepasst werden muss.
Es ist richtig: Noch sind die Krankheitsverläufe der Neuen Grippe vergleichsweise harmlos. Beispiele aus anderen Ländern zeigen die Gefahren jedoch deutlich: Die H1N1-Sterblichkeit in den USA ist mindestens 30mal höher als in Deutschland. Die Zahl der Infizierten ist auch hierzulande zu Beginn der Grippesaison deutlich höher als üblich. Es gibt daher keinen Anlass, die Gefahr durch das Virus als gering einzustufen.
Kontakt
Dr. Marlies Volkmer
Mitglied des Bundestages
Mitglied des Ausschusses für Gesundheit
Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postanschrift: 11011 Berlin
Besucheranschrift: Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 1, 10557 Berlin
Tel. 030/22 77 11 66
Fax: 030/22 77 62 22
E-Mail: marlies.volkmer@bundestag.de
http://www.marlies-volkmer.de