Patienten, die aus medizinischen Gr
bei der Anwendung des Arzneimittels nicht im Stich gelassen werden.
Das ist eine zentrale Botschaft des Symposiums "Cannabis als
Arzneimittel - Fakten und Herausforderungen", das die
Bundesapothekerkammer heute in Berlin veranstaltet hat. "Wenn
Cannabis von
Rezepturarzneimittel abgegeben wird, dann brauchen die Patienten auch
eine eindeutige Gebrauchsanweisung inklusive der notwendigen
Hilfsmittel", sagte Dr. Andreas Kiefer, Pr
Bundesapothekerkammer.
"Das Rauchen von Cannabis als ''Joint'' ist problematisch, denn die
Dosis, die im Blut ankommt, ist nicht reproduzierbar. Dadurch macht
sich jeder Patient selbst zum Versuchskaninchen, und das jedes Mal
wieder. Das ist mit einer modernen und wissenschaftlich fundierten
Arzneimitteltherapie unvereinbar", sagte Kiefer. Er ist auch
Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittelcodex / Neues
Rezepturformularium (DAC/NRF). "Wir arbeiten an Rezepturvorschriften,
die eine pharmazeutisch korrekte Anwendung und Dosierung von
Cannabisbl"
"Cannabis ist kein Wundermittel und nur f
bei denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen.
Dies belegen systematische
Studienlage und Evidenz in der Anwendung von Cannabis zur Behandlung
von Schmerzen, bei Kr
in der Krebstherapie hinweisen", sagte Prof. Dr. med. Michael
Sch
Beim heutigen Symposium der Bundesapothekerkammer diskutierten
Cannabis-Anwendung, z.B. die aktuelle Rechtslage, Qualit
der Rezepturarzneimittel sowie Forschungsbedarf hinsichtlich der
Wirksamkeit der Pflanze und ihrer Extrakte.
Weitere Informationen unter www.abda.de/cannabis
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