Beim 3. Senat des Bundespatentgerichts ist eine
Klage anh
europ
Pharmazieunternehmens Shionogi & Co. Ltd begehrt wird (Az.: 3 Li
1/16).
Kl
verschiedene Unternehmen der US-amerikanischen Konzerngruppe Merck &
Co., die ein HIV/ AIDS-Medikament mit dem Wirkstoff Raltegravir,
einem Integrase-Inhibitor, in der Bundesrepublik Deutschland
vermarkten. Integrase-Inhibitoren werden zur Behandlung der
HIV-Infektion verwendet. Sie verhindern den Einbau der DNA des Virus
in die DNA menschlicher Zellen.
Die Patentinhaberin ist der Ansicht, dass der Medikamentenvertrieb
ihr Patent verletze und hat deshalb beim Landgericht D
4c O 48/15) u.a. auf Unterlassung geklagt. Die Kl
daraufhin beim Bundespatentgericht Klage (Az.: 3 Li 1/16) gem
24, 81 Patentgesetz erhoben, um eine Zwangslizenz an dem Patent zu
erwirken, die ihr die Benutzung des HIV/AIDS-Medikaments in der
Bundesrepublik gegen Zahlung einer angemessenen Lizenz erm
w
Nach
werden, wenn sich der Lizenzsucher erfolglos bem
Patentinhaber eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen zu erhalten und
das
gebietet. Bei der Beurteilung des
insbesondere Gesichtspunkte der allgemeinen Gesundheit eine Rolle
spielen.
Die Kl
deshalb zus
1/16) gem
einer Benutzungserlaubnis f
Wirkstoff Raltegravir.
Mit den Regelungen in
angemessener Ausgleich zwischen dem Monopolrecht des Patentinhabers
und dem Gemeinwohlinteresse erreicht werden. Eine Eilanordnung nach
85 Patentgesetz setzt unter anderem voraus, dass die Erteilung einer
vorl
geboten ist. Diese Dringlichkeit w
Zuwarten nicht verantwortet werden k
von der
Die Kl
f
Raltegravir angewiesen seien. Andere gleichwertige AIDS-Medikamente
seien in der Bundesrepublik nicht verf
Beeintr
wenn sie das Medikament nicht mehr vermarkten d
insbesondere, dass f
Ausweichmedikament mit Integrase-Inhibitoren zur Verf
In dem Eilverfahren wird die m
Senat des Bundespatentgerichts voraussichtlich am 30. August 2016 um
9.30 Uhr stattfinden.
3 Li 1/16 - Zwangslizenzklage beim Bundespatentgericht 3 LiQ 1/16
- Antrag auf vorl
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Bundespatentgericht
Dr. Jeannine Hoppe
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