(Mynewsdesk) Wiesbaden. Der älteste und größte deutsche Osteopathieverband, der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V, macht im Vorfeld der Landesgesundheitsministerkonferenz am 29. und 30. Juni in Rostock auf die Notwendigkeit eines Berufsgesetzes für Osteopathen aufmerksam.
?Bislang ist der Beruf des Osteopathen in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Die Qualifikation eines Osteopathen ist weder für Patienten noch für Krankenkassen ausreichend transparent. Die Qualitätssicherung im Sinne der Patientensicherheit ist noch immer nicht gewährleistet. Das ist angesichts mehrerer Millionen Patienten jedes Jahr und weiter stark steigender Nachfrage ein unhaltbarer Zustand. Wir appellieren daher an die Gesundheitsminister der Länder, ein klares Signal an den Bundesgesetzgeber pro Berufsgesetz Osteopathie zu senden. Wir brauchen für die Patientensicherheit, für den Verbraucherschutz und für Rechtssicherheit eine Osteopathiegesetz?, fordert die 1. Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen, Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA).
Dieses müsse klar regeln, über welche Ausbildung und Qualifikation ein Osteopath verfügen muss und dieser müsse sich dann auch so bezeichnen können. Bislang ist der Begriff ?Osteopath? weder geregelt noch zulässig. Um rechtssicher praktizieren zu können, ist entweder ein Arzt- oder Heilpraktikerstatus erforderlich. Diese wiederum sichern die osteopathische Qualifikation nicht. Für den Patienten ist derzeit also nicht klar erkennbar, ob ?sein Osteopath? eine mehrjährige Ausbildung absolviert oder gar nur ein Wochenendseminar besucht hat. In der jetzigen Situation können viele Osteopathen nicht rechtssicher praktizieren und riskieren sogar Abmahnungen bis hin zu Praxisschließungen. Für Behandler und Patienten ergibt sich zudem ein immenses Haftungsrisiko. Ebenso agieren die Krankenkassen durch ihre Erstattungsleistungen in einer rechtlichen Grauzone.
Angesichts des offenkundigen Handlungsdrucks hatten im Mai bereits die Staatssekretäre der Landesgesundheitsministerien einstimmig einen entsprechenden Auftrag an das Bundesgesundheitsministerium beschlossen.
?Vor diesem Hintergrund erwarten wir ein klares Signal der Landesgesundheitsminister an den Bund. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen zum Nachteil von Patienten und Osteopathen zu vermeiden?, unterstreicht Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA).
Hintergrund:
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.Â
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