- In Zeiten von Unified Communications und digitaler Omnipräsenz
kommen viele Mitarbeiter auch im Urlaub nicht zur Ruhe
- Laut Gesetz stehen dem Arbeitnehmer jedoch mindestens 20
Urlaubstage zu, an denen er nicht beruflich erreichbar sein muss
- selbst wenn dies vertraglich anders geregelt ist
- Wer bereits vor dem Urlaub konkrete Absprachen trifft, kann laut
Lucia Falkenberg, HR-Managerin und Leiterin der Kompetenzgruppe
New Work im eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.,
entspannter die freie Zeit genießen
"Urlaubszeit, arbeitsfreie Zeit" - mit zunehmender Digitalisierung
und permanenter Erreichbarkeit ist dies schon längst keine
Selbstverständlichkeit mehr. Laut einer Studie der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (http://tinyurl.com/jpz2j2u) nimmt
jeder vierte Mitarbeiter Arbeit mit in den Urlaub, jeder Zehnte wird
vom Chef oder den Kollegen gestört. Nach Angaben des Randstad
Arbeitsbarometers müssen in Deutschland 30 Prozent der Beschäftigten
auch in den Ferien für ihren Chef erreichbar sein
(http://tinyurl.com/h6lorf5), Spitzenreiter ist Portugal mit 56
Prozent. Laut Lucia Falkenberg, HR-Managerin und Leiterin der
Kompetenzgruppe New Work im eco - Verband der Internetwirtschaft e.
V. (www.eco.de), muss der Arbeitnehmer in seinem Urlaub jedoch
generell nicht erreichbar sein. Mit zwei Ausnahmen: in Notfällen,
beispielsweise wenn es gilt, ein geschäftsschädigendes Ereignis
abzuwenden. Darüber hinaus kann der Chef ab dem 21. Urlaubstag
Sonderregelungen vereinbaren, die eine Erreichbarkeit auch im Urlaub
vorsehen.
Gesetze sind das eine, der Berufsalltag ist das andere
"Kommunikationsmittel wie Handy, Smartphone und E-Mail erleichtern
den Berufsalltag ungemein. In Zeiten von digitaler Omnipräsenz kommen
jedoch dadurch immer weniger Mitarbeiter im Urlaub zur Ruhe", betont
Falkenberg. "Dabei hat der Gesetzgeber eigentlich sehr
arbeitnehmerfreundliche Bedingungen für den Urlaub geschaffen." So
sieht das Bundesurlaubsgesetz (http://dejure.org/gesetze/BUrlG) vor,
dass einem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage zustehen
(http://www.urlaubsgesetz.com/), an denen er nicht beruflich
erreichbar sein muss. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren
Entscheidungen zudem bestätigt, dass selbst spezielle Verabredungen
zwischen Chef und Mitarbeiter zur permanenten Erreichbarkeit im
Urlaub unwirksam sind (http://tinyurl.com/z5wmpcy). Allerdings nehmen
laut der eco HR Expertin immer mehr Beschäftigte freiwillig Arbeit
mit in den Urlaub und bleiben via WhatsApp, Telefon oder E-Mail
erreichbar. "Auch ohne gesetzliche Grundlage verlangen viele
Vorgesetzte inzwischen von ihren Mitarbeitern einen Urlaub auf Abruf.
Oder es gehört in vielen Fällen schon zum guten Ton, Arbeit mit in
die Ferien zu nehmen", so Falkenberg. "Dies ist fatal für die
Work-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit für den Arbeitgeber bremst
die Erholung aus oder lässt sie gar nicht stattfinden."
Konkrete Absprachen bereits vor dem Urlaub sind hilfreich
Nach Ansicht der eco HR Expertin verwischen durch das Smartphone
mittlerweile sehr schnell die Grenzen zwischen privat und beruflich.
Als treuer Begleiter sei das Smartphone auch im Urlaub immer mit
dabei. Es komme zum Einsatz für eine Restaurantsuche-App, die
Urlaubsfotos werden direkt via WhatsApp verschickt und auf Facebook
werde der tägliche Müßiggang dokumentiert. Ein wenig dienstliche
Kommunikation falle da nach Ansicht von Falkenberg nicht weiter auf.
Doch wie kann verhindert werden, dass immer mehr Arbeitnehmer im
Urlaub erreichbar sind? Bereits im Vorfeld gilt es, mit Chef und
Kollegen zu kommunizieren. So kann vorab festgelegt werden, was als
Notfall zu gelten und was in einem solchen Fall zu geschehen hat.
Zudem sollte die Urlaubsübergabe möglichst detailliert und der
jeweilige Vertreter in alle Geschäftsvorfälle oder Prozesse
eingeweiht sein. "Etabliert man konkrete Vertretungs- oder
Notfallregelungen und berücksichtigt bereits im Vorfeld mögliche
Eventualitäten, kann eine Kontaktaufnahme im Urlaub meist vollständig
vermieden werden", ist sich Falkenberg sicher.
Weitere Möglichkeiten für einen Urlaub ohne berufliche
Einschränkung
Glücklich können sich die Beschäftigten von beispielsweise Evonik
(http://tinyurl.com/jcy5lqv), Deutsche Telekom
(http://tinyurl.com/jevz2n8) und Volkswagen
(http://tinyurl.com/z7sbv7d) schätzen. Deren Arbeitgeber haben
unternehmensweite Regeln zur Einschränkung der Erreichbarkeit nach
Feierabend und im Urlaub aufgestellt - doch das ist eher noch die
Ausnahme. In die gleiche Richtung geht auch die so genannte
Anti-Stress-Verordnung (http://tinyurl.com/glx6bl8), die frühestens
in diesem Jahr auf Bundesebene diskutiert wird, wenn eine
entsprechende wissenschaftliche Datenbasis geschaffen wurde. Eine
Alternative, mit der Reiseveranstalter bereits werben: Urlaub im
Funkloch. Dabei müssen es gar nicht solche Fernziele wie Kanada,
Namibia oder das australische Outback sein. Auch Deutschland verfügt
noch über genügend Funklöcher (http://tinyurl.com/zcmdc6w), wie in
Teilen der Uckermark, Sächsischen Schweiz oder in den Alpen. Doch
generell sollte ein bewusster Funkloch-Urlaub nicht notwendig sein:
"Es sollte auch und gerade im Sinne des Chefs selbst sein, wenn der
Mitarbeiter sich im Urlaub gut erholt und sich dann ausgeruht in
neuer Frische den anstehenden Arbeiten widmet", resümiert Falkenberg.
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