Behandlung nach Ayurveda als ärztliche Leistungen gesetzlich anerkennen
Anerkennung der Behandlung nach Ayurveda als ärztliche Leistungen durch das Bundesgesundheitsministerium und volle Kostenübernahme, inklusiv Gesundheitspädagogik an Schulen, Gesundheitsförderung, Psycho- und Physiotherapie, Rezeptverordnung, Behandlungen durch Heilpraktiker/ Therapeuten und Kuren durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Ayurveda ist eine Jahrtausend alte, natürliche und ganzheitliche Heilmethode in deren Mittelpunkt der gesamte Mensch steht und nicht nur ein Symptom.
Die Gesundheitspädagogik an Schulen und Gesundheitsförderung durch Ayurveda in Deutschland hilft Erkrankungen wie Burnout, Depressionen Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS), Phobien, Fibromyalgie, Diabetes, Asthma, Tumore, Stoffwechselstörungen und Ernährung, um nur einige zu nennen, vorzubeugen und zu verhindern.
Ayurveda Heilverfahren, wie z.B. Panchakarma, sowie andere pflanzliche Anwendungen, sind frei von Nebenwirkungen, helfen vorbeugend und unterstützen den Heilungsprozess.
Ausländische Ayurveda Ausbildungen sollen als gesetzlich anerkannter Heilberuf eingestuft und Ayurveda Fortbildungen für Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten, Krankenschwester, Pfleger anteilig von den Krankenkassen gefördert werden.
Die Vorteile sind u.a. gesündere Menschen, Einsparungen bei Pharmaprodukten, weniger Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, nachhaltige Nutzung der Ressourcen.
Neben der freien Arztwahl muss die freie Behandlungswahl ( westliche oder ayurvedische Medizin ) gewährleistet sein.
Die deutsche Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium werden hiermit aufgefordert, dass der Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der ayurvedische und medizinischen Wissenschaft entsprechende ayurvedische und medizinische Krankenbehandlung hat und somit die Anerkennung der Ayurveda als gesetzlich anerkannte, medizinische Leistung vorzunehmen.