(Mynewsdesk) Rund 9,5 Millionen Menschen in Deutschland waren zum Stichtag 31. Dezember 2015 laut der aktuellen Deloitte-Studie ?Der deutsche Fitnessmarkt 2016? *) Mitglied in einem der gut 8.300 Fitnessclubs und Gesundheitsanlagen. Die Branche setzte dabei stolze 4,8 Milliarden Euro um - also pro Mitglied im Jahr durchschnittlich rund 530 Euro. Das klingt gut, wenn der Kunde seinen Mitgliedsbeitrag auch bezahlt. Leider stellen Betreiber inzwischen vermehrt verspätete Zahlungseingänge und Forderungsausfälle fest. Mit ?debifit - das Forderungsmanagement für die Fitnessbranche` ( www.debifit.de (http://www.debifit.de)) startet jetzt ein Angebot der First Debit in Hamm, das exakt auf die spezifischen Anforderungen der Fitness- und Gesundheitsbranche zugeschnitten ist.
*) Die Studie wurde von Deloitte in Zusammenarbeit mit dem DSSV (Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen) und der DHfPG (Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement) realisiert:
(http://www2.deloitte.com/de/de/pages/presse/contents/studie-2016-der-deutsche-fitnessmarkt-2016.html)
http://www2.deloitte.com/de/de/pages/presse/contents/studie-2016-der-deutsche-fitnessmarkt-2016.html
Mehr als nur weniger Gewinn
Laufzeitverträge sind gängige Praxis in deutschen Fitnessstudios und Gesundheits-Anlagen. Zahlt hier der Kunde einen Monatsbeitrag nicht oder der Lastschrifteinzug platzt, potenziert sich der Verlust ganz schnell, denn im Durchschnitt liegt die Restlaufzeit gekündigter Verträge bei rund fünf Monaten. Wie massiv sich dann bereits wenige nichtzahlende Mitglieder auf die Liquidität auswirken, können Inhaber, Betreiber und Franchise-Nehmer mit dem Internet-Rechner von debifit jetzt schnell und unkompliziert selbst ermitteln: www.debifit.de/#facts (http://www.debifit.de/#facts).
Auch wenn Betreiber meist keinen klassischen Warenverlust erleiden, geht es doch um mehr als nur den entgangenen Gewinn: Vielleicht hat das Mitglied sogar einen Trainer in Anspruch genommen? Auf jeden Fall hat er Geräte und Anlagen benutzt, die finanziert, gewartet und gereinigt werden müssen.
Damit schadet jeder Nichtzahler der Gemeinschaft und dem Studio. Allein deshalb sollte jeder Betreiber im eigenen Namen ein konsequentes, aber auch faires Mahnwesen betreiben, immer mit Blick auf den Kundenerhalt. Dazu gehört dann auch, bei säumigen Mitgliedern den Vertrag ?gesamtfällig? zu stellen, also den Vertrag zu kündigen und inklusive des Beitrages für die Restlaufzeit in Rechnung zu stellen. Das funktioniert aber nur, wenn ein entsprechender Passus in den AGB enthalten ist. Die meisten Software-Lösungen für die Mitgliederverwaltung bieten solche Funktionen an. Hilft das alles nichts und der Kunde bleibt seinen Beitrag weiterhin schuldig, kann man ab sofort unter www.debifit.de (http://www.debifit.de) professionelle Hilfe für das Forderungsmanagement anfordern. Sonst spricht es sich im Studio schnell herum: ?Hier kann man trainieren, ohne zu bezahlen!?
Wer nutzt noch Überweisungsträger?
Der klassische Fitnesskunde ist technologieaffin und längst schon digital unterwegs, also kein Typ für Old-School-Inkasso per Einschreiben und Überweisungsträger. debifit setzt daher zusätzlich auf effektive und moderne Maßnahmen und spricht dem säumigen Zahler auf ?seinen Kanälen? an, also per SMS, E-Mail oder Telefon. Bezahlen kann der die offene Rechnung dann per sofortüberweisung.de oder Paypal im innovativen debifit Online-Schuldnerportal. Hier haben bisher 6,5 Prozent der angemeldeten Schuldner per Knopfdruck eine direkte Online-Zahlung veranlasst. Und 18,8 Prozent der Betroffenen schlossen Zahlungsvereinbarungen über mehrere Raten völlig eigenständig ab, ohne dass ein Mitarbeiter zu irgendeinem Zeitpunkt eingreifen musste. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
Die debifit-Produkte im Detail: Forderungskauf oder Dienstleistung?
Beim Forderungskauf geht es um sofortige Liquidität, also eine schnelle und garantierte Auszahlung zu feststehenden Bedingungen. Betreiber von Fitnessstudios und Gesundheitsanlagen erhalten von debifit umgehend einen angemessenen Prozentsatz der offenen Forderung, der ?Fall? ist damit abgeschlossen.
Andreas Bauer, Geschäftsführer der FIT STAR-Kette aus München ( www.fit-star.de (http://www.fit-star.de)), ist vom Produkt überzeugt: ?debifit garantiert uns planungssicher Liquidität durch schnelle und zuverlässige Auszahlung! Durch die transparenten Bedingungen treffen uns zudem keine nachträglichen Ru?ckrechnungen. Besonders positiv zu bewerten ist der faire und kundenerhaltende Umgang mit den Schuldnern, sodass selbst nach dem erfolgreichen Mahnverfahren Verträge unserer Mitglieder wieder aktiviert werden konnten!?
Beim debifit-Produkt ?Dienstleistung? bleibt der Betreiber des Studios Inhaber der Forderung. Damit wahrt er die Chance auf Mehreinnahmen, verfügt allerdings nicht über sofortige Liquidität. Es erfolgt eine wöchentliche Auszahlung der beigetriebenen Erlöse, die Prozesse bleiben dabei jederzeit völlig transparent und nachvollziehbar.
debifit ist flexibel
Das debifit-System kann nahezu alle gängigen Datenformate verarbeiten, darunter CSV, Excel und XML-Dateien. Zusätzlich bestehen Schnittstellen zu vielen führenden Softwaredienstleistern, darunter auch Intratec und Systeam, was eine Übergabe per Knopfdruck und zu vereinbarten Zeiten ermöglicht. Aber auch ganz individuelle Anpassungen an die speziellen Anforderungen des jeweiligen Betreibers sind mit debifit leicht zu realisieren. Martin Haak, Head of Office bei fitseveneleven aus Frankfurt, ist auch deshalb ein debifit-Kunde der ersten Stunde: ?Begeistert hat uns vor allem die Flexibilität und Unabhängigkeit. Der Wechsel unserer Mitgliedersoftware wurde professionell und reibungslos begleitet.?
Facebook: www.facebook.com/debifit
Blog: http://debifit.de/blog/
(debifit ist ein Produkt der First Debit GmbH in Hamm: www.firstdebit.de (http://www.firstdebit.de))
INFOBOX
Tipps für Betreiber: Darauf sollten Verantwortliche in Fitnessclubs und Gesundheits-Anlagen achten
Beim Verkauf von Forderungen
* Welche Forderungen werden vom Anbieter tatsächlich angekauft?
* Welche angekauften Forderungen ermöglichen dem Käufer einen Rücktritt (zum Beispiel bei Privatinsolvenz oder bei strittigen Forderungen, die durch einen Widerspruch des Schuldners eintreten).
* Sind die Formulierungen im Vertrag verständlich und transparent?
* Welche Konsequenzen und Folgen ergeben sich aus dem Verkauf?
* Beinhaltet der Kaufpreis alle anfallenden Eigen- und Fremdkosten?
* Wichtig: Beim Forderungsverkauf geht die Forderung mit allen Konsequenzen auf den Käufer über. Der Dienstleister darf dann nicht mehr im Namen des Fitnessstudios mahnen und muss den Ankauf der Forderung dem Schuldner gegenüber transparent kommunizieren und damit seiner Informationspflicht nach Paragraph 11a des Rechtsdienstleistungsgesetzes nachkommen!
Bei der Beauftragung von Dienstleistungen
* Bei der Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters sollten Sie darauf achten, dass dieser nach einem erfolglosen außergerichtlichen Mahnverfahren den Eintrag des Schuldners in die Schufa- oder ein ähnliches Register beantragt.
* Der Versand von Mahnungen durch einen Dienstleister birgt durchaus auch rechtliche Gefahren, da der Bundesgerichtshof ganz klar vorgibt, wie hier die Formulierungen aussehen dürfen (?nicht drohend, klar und deutlich?). Das BGH legte außerdem fest, dass im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Verstößen auch der Auftraggeber rechtlich belangt werden kann. Im schlimmsten Fall droht dem Studiobetreiber eine Abmahnung durch den Schuldner.
* Auftraggeber sollten sich im Vorfeld intensiv und umfassend über die Art der Mahnschreiben und anfallenden Gebühren sowie über die allgemeine Vorgehensweise des Inkasso-Dienstleisters informieren.
* Legen Sie Wert darauf, dass Ihr Dienstleister zeitgemäß mahnt. Also nicht nur per Post mit dem klassischen Mahnschreiben, sondern auch auf modernen Kommunikationskanälen wie zum Beispiel E-Mail und SMS.
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