fit und munter - BPI: Arzneimittelreform braucht gesetzliche Vorgaben statt blinden Vertrauens in die Selbstverwaltung

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BPI: Arzneimittelreform braucht gesetzliche Vorgaben statt blinden Vertrauens in die Selbstverwaltung


Dem Eckpunktepapier zum Gesetzesentwurf für die
Neuregelung der Arzneimittelversorgung fehlen aus Sicht des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) noch klare
gesetzliche Vorgaben, um die Arzneimittelversorgung wieder
zukunftsfest und sicher zu gestalten. "Bei der Nutzenbewertung von
Antibiotika etwa, aber auch von neuen Kinderarzneimitteln muss der
Gesetzgeber endlich für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen", so
Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des BPI. "Statt blinden
Vertrauens in die Selbstverwaltung braucht es klare gesetzliche
Vorgaben, damit sich weder bereits bestehende Versorgungslücken noch
die Investitionsunsicherheit der Unternehmen verschärfen."

"Der Tenor des Papiers klingt schräg und sicher nicht nach einem
Wunschkonzert der Pharmaindustrie", betont Dr. Martin Zentgraf. "Die
Festschreibung des Preismoratoriums bis Ende 2022 trotz guter
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und eines satten
GKV-Finanzpolsters von aktuell rund 24,5 Milliarden Euro - dies ist
ein Missklang, wenn man Versorgungssicherheit will." Der BPI hat die
vorgesehene Verlängerung des Preismoratoriums bereits scharf
kritisiert und das Bundeswirtschafts-ministerium (BMWI) aufgerufen,
sich gegen die Fortsetzung der gesetzlich verordneten Planwirtschaft
zu stellen.

Kritisch sieht der BPI die Umsatzschwelle an sich, vor allem aber
auch die im Eckpunktepapier fehlende, eindeutige Aussage zur
Umsatzschwelle. Zentgraf: "Ein gesetzlicher Eingriff muss auf
absolute Ausnahmefälle beschränkt bleiben und so auch formuliert
sein. Eine hoheitlich verfügte Rückwirkung als dauerhaftes Mittel der
Kostenbegrenzung ist für Unternehmen ein unkalkulierbares Risiko und
eine Innovationsbremse."

Die geforderte Dossierpflicht ist nach Ansicht des BPI ebenfalls
ein Hindernis für zukünftige Entwicklungen. Zentgraf: "In dieser Form
schafft das Vorhaben nur noch weitere bürokratische Hürden für die
Unternehmen. Für Hersteller, die für eine Innnovation keinen höheren
Preis erreichen wollen, ist der Nachweis eines zusätzlichen Nutzens
überflüssig. Für diesen Fall müssen die Zulassungsunterlagen
ausreichen, um die Pflicht zur Vorlage eines Dossiers zu erfüllen."

Um die Sicherheit der Versorgung zu erhöhen, müssen nach Ansicht
des Verbandes die Rahmenbedingungen für Wirkstoffausschreibungen im
Gesetz verbessert werden. Notwendig ist eine mindestens sechsmonatige
Frist zwischen Zuschlag und Lieferverpflichtung; die
Produktionskapazitäten sind weltweit knapp. "Außerdem muss in ein
Gesetz eine Verpflichtung der Krankenkassen geschrieben werden, an
mindestens drei Anbieter je Los einen Zuschlag zu erteilen", so Dr.
Martin Zentgraf. "Dass mindestens eine europäische Herstellung dabei
sein sollte, wäre ein Schritt in Richtung Liefersicherheit."

Im Schlussakkord finden sich dann doch noch zwei berechtigte
Regelungen: Für richtig und wichtig hält es der BPI, dass im
Eckpunktepapier die Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags
berücksichtigt wurde. Zentgraf: "Es wird jetzt auf die Ausgestaltung
des Gesetzes ankommen, die sicherstellen muss, dass die Preise im
Ausland unter dem deutschen Rabatt nicht leiden." Positiv bewertet
der Verband auch die geplante Flexibilisierung bei der Vereinbarung
eines Erstattungsbetrages. Hier wird dem Spitzenverband der Kassen
ein erweitertes Mandat erteilt, in der Verhandlung um den Preis von
Arzneimitteln, die keinen vom G-BA zuerkannten Zusatznutzen erhalten
haben, auf die Versorgungsrealität eingehen zu können.



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Ihre Ansprechpartnerin:

Julia Richter
Pressesprecherin
Tel. 030/27909-131
jrichter@bpi.de
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