Die CSS hat zum 1. November 2009 die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung angepasst, die Barmenia folgt zum 01.01.2010 mit der Anpassung der Beiträge. Oftmals ergeben sich durch diese Anpassungen höhere monatliche Aufwendungen, die vom Kunden nicht so ohne weiteres akzeptiert werden. In vielen Fällen ist eine Kündigung die Folge. Gerade die Beitragsanpassung der Barmenia mit teilweise über 30 Prozent löst bei den Kunden viele Fragen zum Wechsel auf.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Es hängt vielfach von mehreren Faktoren ab, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt. Wenn die Zahnzusatzversicherung schon seit einigen Jahren besteht, verliert man mit einer Kündigung seine Altersrückstellung. Mit dem neuen Eintrittsalter in einer anderen Zahnzusatzversicherung wird auch ein höherer Beitrag fällig. Man muss dann prüfen, ob dieser auch günstiger ist.
Wie sieht es mit den Leistungen anderer Mitbewerber aus? Ist eine ähnlich hohe Deckung für Zahnersatz vorhanden? Bei einem Wechsel zu einer anderen Zahnzusatzversicherung muss der Kunde berücksichtigen, dass ggf. eine Leistungsstaffelung Bestandteil des Tarifes ist. Ist man bei seiner Zahnzusatzversicherung bereits soweit, dass Kosten für Zahnersatz ohne Leistungsstaffelung übernommen werden, sollte man eine Kündigung nicht unbedingt in Erwägung ziehen.
Welche Rolle spielt der Gebisszustand? Hat man seine Zahnzusatzversicherung schon seit einigen Jahren, sind der Versicherung in der Regel auch alle wichtigen Dinge zum Gebisszustand bekannt. Ein Neuabschluss bei einer anderen Versicherung führt unter Umständen dazu, dass Leistungseinschränkungen vereinbart werden, wenn das Gebiss nicht im einwandfreien Zustand ist.
Bevor ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung in Erwägung gezogen wird, sollte man immer sorgfältig prüfen, ob es Alternativen gibt und diese auch Sinn machen. Ein Vergleich zur Zahnzusatzversicherung und die Beratung durch einen Versicherungsmakler sind ein große Hilfe, da dieser unabhängig von den Gesellschaften beurteilen kann, welche Lösung sinnvoll ist.
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