fit und munter - Unsichtbare Einschränkung und ihre Folgen

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Unsichtbare Einschränkung und ihre Folgen

Neuropsychologische Erkrankungen erfordern individuelle Aufmerksamkeit im Reha-Management
Bei körperlichen Verletzungen nach einem Unfall sind kurz- wie langfristige Einschränkungen häufig sichtbar. Folgen einem Unfall oder einer Erkrankung neuropsychologische Störungen, schränken diese den Betroffenen nicht weniger ein. Die gezielte Wahrnehmung der Einschränkung ist ein Grundpfeiler von Behandlung und Rehabilitation, der sich für Betroffene und das Umfeld mitunter schwierig gestaltet. Frau Sokoll-Potratz, Diplom-Psychologin aus Quakenbrück, begleitet Patienten, die von einer neuropsychologischen Erkrankung betroffen sind, auf ihrem Weg in eine neue Lebensqualität.

Neuropsychologische Erkrankungen und ihre besondere Problematik

Die Bandbreite neuropsychologischer Erkrankungen ist vielfältig und reicht von einer eingeschränkten Konzentration über Wahrnehmungsstörungen bis hin zu Problemen in der Sprachfunktion und den weitreichenden Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. Häufig sind die Auffälligkeiten durch den Betroffenen nur bedingt definierbar, erklärt Frau Sokoll-Potratz aus Ihrer Erfahrung. "Weil ja gerade das Organ betroffen ist, das normalerweise mitkriegt, wo die Probleme sind. Das Organ ist bei den neurologischen Beeinträchtigungen gestört, das heißt, viele können selbst gar nicht wahrnehmen, in welchen Bereichen sie Probleme haben, oder sie merken, irgendwas ist anders, können es aber nicht ausdrücken."

Die Neuropsychologie hilft dem Betroffenen mit umfassender Diagnostik, auf deren Ergebnissen beruhend die Einschränkungen definiert und individuell behandelt werden können. Dabei fällt häufig auf, dass die Fortschritte einer Rehabilitation im strukturierten Rahmen von Krankenhaus und Reha-Klinik für den Betroffenen im heimischen Alltag zu einer neuen Problemen führen. Frau Sokoll-Potratz: "Zu Hause kommt wieder der Alltag mit seinen, wir würden sagen, normalen täglichen Anforderungen, die aber bei Menschen mit einer Schädigung zu einer richtigen Herausforderung werden können".

Hintergrund ist unter anderem die Beibehaltung der Struktur, die im heimischen Rahmen vom Betroffenen selbst gestaltet werden muss, während schon kleine Ablenkungen die Situation erschweren. Dies erfordert von Menschen mit neuropsychologischen Einschränkungen eine dauerhafte Höchstleistung, die häufig mit Verhaltensänderungen einhergeht, die durch Frustration, Gereiztheit oder Aggression einhergeht. "Wenn man sich überlegt, dass jemand ständig auf 130 Prozent Leistung sein muss für den ganz normalen Tagesablauf, sich ständig überfordert, kann man das vielleicht nachvollziehen", weiß die Expertin.

Hilfe für Betroffene und Angehörige

Im Rahmen eines guten Reha-Managements können die besonderen Belastungen von neuropsychologischen Einschränkungen individueller ermittelt und behandelt werden. Wer nach einem Schlaganfall, einer Hirnschädigung nach einem Unfall oder aus vergleichbaren Hintergründen heraus mit gesundheitlichen Folgen wie einer eingeschränkten Sprachfunktion, einer gestörten Konzentration oder Wahrnehmung konfrontiert wird, kann dabei ebenso Unterstützung finden wie das persönliche Umfeld, das ebenso wie der Betroffene von den Auswirkungen der neuropsychologischen Erkrankungen auf den Alltag geprägt wird.

Kurzinfo
Der "Auf geht'' s - der Reha-Podcast!" ist kostenlos und erscheint seit Anfang 2014 jeden zweiten Dienstag. Mittlerweile zählt er schon zu den meistgehörten Podcasts dieser Thematik. Alle Folgen lassen sich über www.rehapodcast.de, iTunes, Podster und Podcast.de einfach abonnieren und herunterladen. Autor ist einer der ersten Reha-Coaches Deutschlands, Jörg Dommershausen, der diese Plattform für Unfallopfer, deren Angehörige, Rechtsanwälte und Versicherer geschaffen hat, um allen Beteiligten nützliche Informationen zu geben.

Hinweis: Um die Lesbarkeit unserer Texte zu verbessern, haben wir uns für die männliche Form personenbezogener Bezeichnungen entschieden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Berufsbezeichnungen selbstverständlich für beide Geschlechter gelten.

Oldenburg, den 15.07.2016
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