Debatten über die Rechtmäßigkeit und Legitimität der Verwendung von Wachstumshormonen als Dopingmittel stehen meist im Zusammenhang mit internationalen Sportereignissen. Der Leistungsdruck ist enorm, die Preisgelder verlockend. Fliegt der Schwindel auf, ist die Aberkennung der unter unfairen Voraussetzungen erzielten Leistungen die Konsequenz. Oft enden solche Fälle in einem medialen Super-GAU. Wer für einen sportlichen Wettkampf dopt, gilt als Betrüger. Trotz der negativen Presse erliegen im Amateursport immer mehr Athleten der Versuchung, ihren Erfolg mit verbotenen Substanzen zu optimieren.
Medikamentenshops werben im Internet unverblümt mit Angeboten für Präparate, die dem Muskelaufbau dienen und auf der Dopingliste stehen. Kunden, die bei Onlineanbietern wie rezeptfrei.online beispielsweise Wachstumshormone kaufen, sind meist Hobbysportler, die über keinerlei medizinische Ausbildung verfügen. Aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung zögern viele, ihre Hormonkuren von einem Arzt überwachen zu lassen. In Wahrheit ist diese Befürchtung unbegründet. Eine Privatperson, die für den Eigenbedarf Hormonpräparate kauft, ohne dadurch einen Vorteil in einem sportlichen Wettkampf anzustreben, begeht keine Gesetzesübertretung.
Künstlich hergestellte Anabolika sind Präparate, die zur Beschleunigung und Optimierung der Proteinsynthese beitragen. Meistens wird von den Anwendern ein rascheres, über die individuellen genetischen Grenzen hinausgehendes Wachstum der Skelettmuskulatur angestrebt. Zu den einsetzbaren Mitteln zählen unter anderem anabole Steroide und Wachstumshormone. Diese Substanzen gelten nach juristischer Definition als Arzneimittel, da sie geeignet sind, physiologische Funktionen im menschlichen Körper zu beeinflussen. Somit sind die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes anzuwenden. Im Betäubungsmittelgesetz sucht man sie vergeblich, denn sie sind in der gesetzlichen Auffassung keine „Drogen“.
Der Gesetzgeber verbietet das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken. Erwerb, Besitz oder Anwendung sind im Prinzip nicht strafbar. Das bedeutet, dass es einem Arzt untersagt ist, einem Patienten ein Dopingmittel zu verschreiben. Onlineshops wie rezeptfrei.online nutzen den Umstand, dass sie für Verstöße gegen das deutsche Arzneimittelgesetz außerhalb der Staatsgrenzen keine juristischen Folgen zu erwarten haben. Aus diesem Grunde haben Händler, die ihr Angebot an eine deutschsprachige Zielgruppe ausrichten, ihren Sitz oft im EU-Ausland. Viele sind in Großbritannien, Frankreich, Spanien und Polen ansässig.
Erwerb, Besitz und Konsum von Wachstumshormonen bleiben ohne strafrechtliche Konsequenz, sofern die Substanzen nur der Deckung des eigenen Bedarfs dienen und der Nutzer kein Wettkampfdoping betreibt. Die rote Linie zur Strafbarkeit wird überschritten, wenn eine Person Dopingpräparate an Dritte weitergibt oder sie einsetzt, um für einen Wettkampf zu dopen. Hobby-Bodybuilder, die Wachstumshormone einnehmen, um ihre Freunde mit dickeren Muskelpaketen zu beeindrucken, sind nach jetziger Gesetzeslage außer Gefahr. Die Quantitäten, die Gerichte noch als Eigenbedarf (juristischer Terminus: „Nicht geringe Menge“) akzeptieren dürfen, sind im Gesetzestext genau geregelt. Diese Grenze liegt beispielsweise bei Somatropin (HGH) bei 16 mg.
Hobbysportler werden zukünftig im Internet in zunehmendem Maße Wachstumshormone kaufen. Realistische Vorschläge zur Eindämmung des Trends fehlen bislang. Ärzte und Apotheker sind aufgefordert, proaktiv Rat und Hilfe anzubieten, wenn sie bei einem Patienten einen begründeten Verdacht hegen. Bei einer Anwendung unter ärztlicher Aufsicht sind viele gesundheitliche Komplikationen im Vorfeld vermeidbar.