"Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" -
mit dieser Formulierung in einer Patientenverfügung erreicht ihr
Verfasser gar nichts. Denn sie ist zu vage und damit medizinisch
ungenau. Das zeigt die ärztliche Praxis seit Jahren - und das haben
nun auch die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) geurteilt.*
Millionen Verfügungen sind damit unwirksam. Die Richter raten,
konkrete Situationen und ärztliche Maßnahmen in der
Patientenverfügung zu benennen.
Auch eine repräsentative Untersuchung** des
Sozialforschungsinstituts Mentefactum im Auftrag des
Online-Dienstleisters DIPAT ergab: Drei Viertel aller
Patientenverfügungen sind unwirksam. "Die meisten Menschen, die mit
einer Verfügung vorsorgen wollen, verlassen sich leider auf
wirkungslose Vorlagen, beispielsweise von Ämtern oder Notaren, so der
Notfallmediziner und DIPAT-Geschäftsführer Dr. Paul Brandenburg.
"Diese Anbieter genießen zwar Vertrauen, sind aber nicht kompetent,
medizinisch wirksame Dokumente zu liefern." Das aktuelle Urteil des
Bundesgerichtshofs zeige unmissverständlich, dass an einer
professionellen, fachlich hieb- und stichfesten Verfügung kein Weg
vorbei führe, wenn sie im Ernstfall greifen solle, betont
Brandenburg. Alle anderen Verfügungen können, wie im jetzt bis vor
das BGH geführten Rechtsstreit, zu juristischen und auch familiären
Streitigkeiten führen - und unerwünschte lebenserhaltende Maßnahmen
um Jahre verlängern.
Einfache und wirksame Lösung bringt Sicherheit
Brandenburg ist als Notfallmediziner immer wieder selbst mit
Patientenverfügung konfrontiert, die nicht anwendbar sind. Um Abhilfe
zu schaffen, entwickelte er mit einem Team aus Juristen, Psychologen
und Programmierern einen fachärztlichen Online-Dienst für dauerhaft
medizinisch wirksame Patientenverfügungen. Mittels eines
intelligenten Online-Interviews werden die häufigsten und nahezu alle
lebensentscheidenden Diagnosen und der Behandlungswunsch des Kunden
detailliert erfasst. Dabei dienen anschauliche Beispiele dem Kunden
als Entscheidungshilfe. Anschließend wird das Ergebnis des Interviews
in ein medizinisches Formular übersetzt, das als klare
Handlungsanweisung für Ärzte wirksam ist. Da die Patientenverfügung
online hinterlegt wird, ist sie zudem im Notfall innerhalb von
Sekunden abrufbar. Ein Signalaufkleber auf der Versichertenkarte
zeigt dem behandelnden Arzt einen Online-Code an, hinter dem sich die
Verfügung verbirgt.
Als einziger Anbieter in Deutschland bietet Brandenburg mit DIPAT
- Die Patientenverfügung seit Ende 2015 die Möglichkeit, eine
wirksame Patientenverfügung selbstständig und ohne Abhängigkeit von
Dritten zu erstellen und zu hinterlegen. DIPAT ist damit auch für die
Personen, die ihre Patientenverfügung nach der BGH-Entscheidung neu
erstellen möchten, eine unkomplizierte und sichere Lösung.
* Az.: XII ZB 61/16
** telefonische Befragung von 1.005 Personen ab 18 Jahren zwischen
dem 15. und 17. Juni 2016
Pressekontakt:
Friderike Stüwert
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