fit und munter - Ansteckungsgefahr im Flugzeug: Erkältungen mit einfachen Mitteln vorbeugen / R+V-Infocenter: Sicherheitsregeln für Handgepäck beachten

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Ansteckungsgefahr im Flugzeug: Erkältungen mit einfachen Mitteln vorbeugen / R+V-Infocenter: Sicherheitsregeln für Handgepäck beachten


Viele Flugreisende kennen das: Kaum sind sie am
Urlaubsort angekommen, kündigt sich eine Erkältung an. Als Übeltäter
identifizieren die Urlauber dann meist die Klimaanlage, die jedoch
dank moderner Filter nicht mehr der Hauptgrund für die Verbreitung
von Krankheitserregern ist. "In der Flugzeugkabine sind viele
Reisenden oft stundenlang auf engstem Raum eingesperrt - da ist die
Ansteckungsgefahr hoch. Zudem macht die trockene Luft die Passagiere
anfälliger", sagt Dr. Marko Ostendorf, Arzt beim Infocenter der R+V
Versicherung. Doch Urlauber können mit einfachen Mitteln vorbeugen.

Beispielsweise können Desinfektionstücher die Gefahr einer
Ansteckung senken. "Wer die Hände regelmäßig reinigt, verhindert so,
dass Erreger, etwa von Klapptischen, Armlehnen oder Türgriffen auf
die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund gelangen", erklärt
R+V-Experte Dr. Ostendorf. Wichtig: Solche feuchten Tücher gelten im
Flugverkehr als Flüssigkeit. Bis 100 ml dürfen sie aber ins
Handgepäck - verpackt in einem verschließbaren Plastikbeutel.

Hinzu kommt, dass die geringe Luftfeuchtigkeit in Flugzeugen die
Schleimhäute austrocknet und damit die Abwehrfunktion hemmt. Dagegen
hilft Trinken, am besten Wasser oder Säfte. Alkohol sollte hingegen
tabu sein. "Zusätzlich können Urlauber Pastillen lutschen, um den
Speichelfluss anzuregen." Wer den Flug mit einer Erkältung antritt,
kann vor dem Sinkflug ein abschwellendes Nasenspray anwenden, um den
Druck auf die Ohren zu mindern. Angesichts der niedrigen Temperatur
in der Kabine rät Dr. Ostendorf dazu, auch im Sommer mehrere dünne
Kleidungsstücke übereinander anzuziehen.

Bei der Auswahl der Mittel sollten Reisende die
Sicherheitsbestimmungen beachten und sich über die Regelungen für das
Handgepäck informieren. Für die EU gilt: Medikamente sind von der
Handgepäckregel ausgenommen. Muss der Fluggast die Arzneimittel
regelmäßig einnehmen, sollte er das nachweisen können. Medikamente
müssen ebenso wie Nasensprays in einem durchsichtigen, wieder
verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein. Jeder Fluggast darf
einen 1-Liter-Beutel mitnehmen.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
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