"Wir brauchen bundesweite Rechtssicherheit bei
osteopathischen Behandlungen", fordert Bernhard Seidenath,
Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der
CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, in einem Antrag an die
Staatsregierung. "Es muss abgeklärt werden, welche Berufsgruppen
Osteopathie unter welchen Voraussetzungen anwenden dürfen".
Osteopathie ist eine ganzheitliche, die Schulmedizin ergänzende
Heilkunde. Hierbei soll die Einheit von Körper, Geist und Seele und
das individuelle Umfeld des Patienten betrachtet werden, um so das
persönliche Gleichgewicht im Körper, zum Beispiel durch gezielte
Massagen, wiederherzustellen. Die berufsbegleitende Ausbildung
beträgt mindestens vier Jahre mit 1.350 Unterrichtsstunden und
richtet sich an Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten.
"Da Physiotherapeuten bisher am häufigsten Osteopathie anwenden,
muss gewährleistet sein, dass die bereits gut fortgebildeten
Physiotherapeuten weiter ihre Arbeit ausführen können", erklärt
Holetschek, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises
Gesundheit und Pflege. "Wir fordern daher die Staatsregierung auf,
sich auf Bundesebene für ein Osteopathiegesetz einzusetzen, damit
zukünftig eine deutschlandweite Rechtssicherheit herrscht. Sollte
sich nichts bewegen, ist ein bayerischer Weg auch nicht
ausgeschlossen ", so die beiden CSU-Politiker.
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