fit und munter - BPI widerspricht Hecken: Homöopathie muss als Satzungsleistung erstattungsfähig bleiben

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BPI widerspricht Hecken: Homöopathie muss als Satzungsleistung erstattungsfähig bleiben


Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
(BPI) fordert, dass homöopathische Arzneimittel auch in Zukunft als
Satzungsleistungen von der GKV erstattet werden können. Der
G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken hatte sich am Wochenende in der
FAZ dafür ausgesprochen, homöopathische Therapien künftig als
freiwillige Kassenleistungen zu verbieten, da es für sie keine
Evidenz gäbe. Auch Selbstzahlern will der G-BA-Chef solche
Behandlungen bei schwerwiegenden Erkrankungen untersagen. "Natürlich
können schwerwiegende Krankheiten wie Krebs nicht allein durch
alternative Medizin geheilt werden", sagt BPI-Hauptgeschäftsführer
Henning Fahrenkamp. "Wer aber die Homöopathie als ergänzende und in
der Regel nebenwirkungsarme Behandlung verbieten will, beschneidet
die Therapievielfalt und bevormundet zahlreiche Patienten in
Deutschland, die davon profitieren können. Es gibt eine Vielzahl von
Erkrankungen bei denen homöopathische Arzneimittel erfolgreich
einsetzbar sind."

Studien aus der Versorgungsforschung zeigen übereinstimmend, dass
von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem
ausgegangen werden kann. Klinische Studien belegen zudem relevante
Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen.

"Man sollte Homöopathie als Therapierichtung nicht abwerten", so
Fahrenkamp. "Homöopathie ist kein wirkungsloser Hokuspokus, sondern
eine anerkannte und bewährte Therapieform. Wenn Behandler und
Patienten sie richtig und verantwortungsvoll einsetzen, kann sie den
Therapieerfolg unterstützen. Das rechtfertigt auch eine Erstattung
als Satzungsleistung der Kassen."



Pressekontakt:
Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de

Original Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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