Für 637 Mio. Euro werden gesetzlich krankenversicherte Patienten
mit Hilfsmitteln in Apotheken versorgt. Das ergeben die erstmals
veröffentlichten Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV)
für das Jahr 2015 (inklusive Mehrwertsteuer). Vor allem wurden
Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) für 246 Mio. Euro,
Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) für 137 Mio. Euro und Hilfsmittel
zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstrümpfe) für 92 Mio. Euro
von den Ärzten verordnet und von den Apotheken beliefert. Hilfsmittel
machen am Gesamtumsatz der Apotheken kaum mehr als ein Prozent aus,
sind aber eine wichtige Ergänzung für die wohnortnahe
Gesundheitsversorgung der Patienten mit ärztlich verordneten
Arzneimitteln. Rund 18.000 Apotheken - das sind 90 Prozent aller
Apotheken - sind berechtigt, ihre Patienten zumindest mit bestimmten
Hilfsmitteln zu versorgen. Dafür durchlaufen sie eine spezielle
Präqualifizierung. Hilfsmittel sind keine Arzneimittel, sondern
Gegenstände, die bei Vorliegen entsprechender Beeinträchtigungen
Körperfunktionen ersetzen, ergänzen oder erleichtern.
Indes kritisieren die Apotheker den derzeit vorliegenden
Referentenentwurf eines neuen Heil- und
Hilfsmittelversorgungsgesetzes. "Wir begrüßen das Ziel, die Qualität
der Hilfsmittelversorgung zu stärken, haben allerdings erhebliche
Zweifel, ob dies mit dem vorliegenden Gesetz gelingen wird", sagt Dr.
Rainer Bienfait als Stellvertretender DAV-Vorsitzender. "Verstärkte
Dokumentationspflichten werden zu einem erheblichen bürokratischen
Mehraufwand führen, so dass gerade kleine Apotheken im ländlichen
Raum womöglich ihr Engagement in der Hilfsmittelversorgung überdenken
müssen. Und bei den Exklusivausschreibungen der Krankenkassen wird es
trotz eines neu eingeführten Qualitätskriteriums dabei bleiben, dass
der niedrigste Preis das vorrangige Kriterium für den Zuschlag ist.
Dies war und ist leider überhaupt nicht patientengerecht." Bienfait
weiter: "Aus Apothekersicht muss eine Reform unbedingt folgende
Bedingung erfüllen: Alle gesetzlich versicherten Patienten müssen
ohne hohe Aufzahlungen und in guter Qualität mit Hilfsmitteln, wie
z.B. Inkontinenzeinlagen, zeit- und wohnortnah versorgt werden. Der
gute Wille dazu fehlt leider vielen Krankenkassen. Deswegen sind
strengere gesetzliche Vorgaben nötig."
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