Die Nachricht über den Tod mehrerer Patienten, die ein Heilpraktiker verursacht haben soll, hat uns sehr getroffen. Tatsächlich den Schmerz der Betroffenen zu erfassen, fast unmöglich, wenn ein schwerer Weg der Suche nach Linderung und Heilung so endet - Ihnen gilt in allererster Linie unsere Zuwendung - so sprechen wir unser herzliches und aufrichtiges Beileid allen Hinterbliebenen aus und wünschen ihnen viel Kraft für die Zeit des Abschiedes und der Trauer.
Nach den bedauerlichen Todesfällen in einer naturheilkundlichen Krebsklinik in Brüggen-Bracht ist die Diskussion um die Tätigkeit von Heilpraktikern auf allen Ebenen entbrannt, obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld und der zuständigen Polizei Mönchengladbach noch nicht abgeschlossen sind.
Die Todesfälle in der Praxis sind im höchsten Maße tragisch für die Betroffenen sowie deren Angehörigen. Das Schlimmste was passieren kann ist ohne Frage, wenn ein Patient durch Unterlassung notwendiger Maßnahmen respektive durch falsche Maßnahmen zu Schaden oder gar ums Leben kommt.
Der Verdacht, dass der Einsatz von 3-Bromopyruvat für die Todesfälle verantwortlich ist, wird durch die zuständigen Behörden geprüft.
Die Äußerungen und die Berichterstattung zu diesem Fall sowie über unseren Berufsstand sind weder neutral noch sachlich. Pressemitteilungen, die nun das ganze Tätigkeitsfeld der Heilpraktiker in Frage stellen, sich auf fehlende Ausbildung und lasche Handhabung von Prüfungen und Gesetzen beziehen, rücken das ganze Berufsbild in ein schlechtes Licht. Selbst einige Politiker fühlen sich berufen auf eine Reformierung oder gar Neuauslegung des Heilpraktikergesetzes zu pochen. Dazu ist auch zu sagen, dass die Vermischung mit anderen Heilberufen ("Heiler") vollkommen falsch ist!
Hier sollte einmal klar und sachlich über Sinn und Unsinn solcher Forderungen geredet werden.
Der Heilpraktiker lebt nicht im rechtsfreien Raum - viele Gesetze und Verordnungen betreffen das Berufsbild und die Tätigkeit, so z.B. das Heilpraktikergesetz, das IfsG, das Arzneimittelgesetz, die Patientenrechteverordnung und das Heilmittelwerbegesetz und vieles mehr. Zu den Pflichten des Heilpraktikers gehören u.a. natürlich die Sorgfaltspflicht, die Pflicht zur Aufklärung und der Dokumentation. Ferner besteht Weiterbildungspflicht etc.
Nicht jeder darf sich Heilpraktiker nennen, die Öffentlichkeit weiß meist nicht, dass es ein "überprüfter Beruf" ist. Für die Überprüfung ist klar festgelegt welches Wissen in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Differentialdiagnose und mehr man mitbringen muss. Die Heilpraktikerkenntnissüberprüfung ist Voraussetzung für die Berufszulassung. Wenn man bedenkt, dass hier bis zu 70% der Anwärter im ersten Anlauf scheitern, sollte man sich von dem Gedanken befreien, dass diese Prüfung leicht ist und hier schon ein gerüttetes Maß an Fachkenntnis gefordert ist.
Aber worüber reden wir hier:
Wir reden über Missachtung von Gesetzen, der Überschreitung von Grenzen durch eine einzelne Person die ohne Frage, wie man auf der Webseite erkennen kann, das Anliegen hat sich Tumorpatienten und schwerstkranken Menschen als Spezialist anzubieten.
Sollten sich die Vorwürfe und Vermutungen gegen den Heilpraktiker bewahrheiten, so muss dies mit aller Konsequenz und Härte beurteilt werden, denn dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Berufsordnung und Berufsethik des Heilpraktikers, der sich mit seinem Gewissen und seiner Person mit auf größtmöglicher Sorgfalt unabdingbar dem Wohle und Heil des Patienten unterwerfen muss.
Es wäre grundverkehrt Verfehlungen eines einzelnen Heilpraktikers auf den gesamten Berufstand zu übertragen, wie es ja auch nicht bei Ärzten, Kranken- oder Altenpflegern in der Vergangenheit geschehen ist. Heilung ist immer ein sehr komplexes Thema und in jedem Berufszweig, der mit der Heilung von Krankheiten zu tun hat, gibt es leider schwarze Schafe.
Ganz wichtig ist es im Moment auf die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft zu warten, dann die Verstöße des Einzelnen zu ahnden und nicht einen ganzen Berufsstand zu diskreditieren der von der Bevölkerung geachtet und gewünscht ist.
Hier ist das Wichtigste die sachliche Auseinandersetzung im Interesse der Patienten. Auch das gelegentlich angedachte Schweizer Modell der Naturheilkundigen 1 : 1 auf den Heilpraktiker zu übertragen, weist ganz erhebliche Schwächen auf, da die Schweizer Naturheilkundigen zu keiner Zeit mit der Therapiefreiheit des Heilpraktikers ausgestattet waren.
Genau diese Therapiefreiheit hat den Heilpraktiker zu dem gemacht was er ist, nämlich zu einem Ansprechpartner dem Millionen Patienten vertrauen, die ihn regelmäßig konsultieren und für die er wesentlicher Bestandteil des Gesundheitswesens ist. Der Heilpraktiker ist ohnehin durch Behandlungsverbote (siehe z.B. IfsG) sowie durch den Ausschluss von rezeptpflichtigen Arzneien und Betäubungsmitteln und weiteren Maßnahmen eingeschränkt. Ihn als arztgleich darzustellen ist somit nicht ganz richtig.
Die Berufsverbände stellen den Heilpraktikern qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Die bisherige Gesetzeslage ist klar und der einzeln tätige Heilpraktiker kennt und achtet seine Grenzen und arbeitet eigenverantwortlich zum Wohle des Patienten.
Daher sehen wir keine Notwenigkeit das bestehende Heilpraktikergesetz durch ein Neues zu ersetzen.
Union Deutscher Heilpraktiker Bundesverband (http://bit.ly/2bX16um)
Der Vorstand
Hartmut Lockenvitz/Angelika Berse