Osteopathie ist derzeit Thema in mehreren
Landtagen. Auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich
kürzlich mit der Situation der Osteopathie und Osteopathen befasst
und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, aus Gründen des
Patientenschutzes zu prüfen, wie die derzeitige Rechtsunsicherheit
ausgeräumt werden kann und ob das Berufsbild des Osteopathen einer
Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.
Die Verbände und Organisationen der nicht-ärztlichen Osteopathen
in Deutschland,
Akademie für Osteopathie (AFO) e.V.,
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V.,
Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V.,
Deutsche Verband für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V.,
Register der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und
Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.,
die die große Mehrheit aller in Deutschland tätigen Osteopathen
vertreten, unterstreichen erneut die dringende Notwendigkeit eines
Berufsgesetzes auf Bundesebene.
Die Gründe: Die gegenwärtige Situation ist undurchsichtig, die
Qualifikation von Osteopathie-Anbietern völlig ungesichert, und es
gibt weder Rechtssicherheit für qualifizierte Osteopathen noch
Transparenz für die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Verbände erneuern daher ihre drei Kernforderungen, die nur
durch ein Berufsgesetz gelöst werden können:
1. Wichtigstes Ziel ist die Patientensicherheit und Transparenz.
Es muss ein ausreichender Verbraucherschutz durch gesetzlich
geregelte Ausbildungs- und Qualitätsstandards sichergestellt werden.
2. Ein Berufsgesetz schafft Rechtssicherheit für qualifizierte
Osteopathen und minimiert Haftungsrisiken.
3. Ein Bundesgesetz schafft durch eine bundeseinheitliche Regelung
Transparenz und Klarheit für die gesetzlichen Krankenkassen und
sichert die verantwortbare Verwendung der Beitragsmittel
ausschließlich für qualifizierte Osteopathen und qualifizierte
Behandlungen - "Gute Osteopathie für gutes Geld".
Die Verbände kritisieren abermals die bestehende Rechtslage, in
der jeder qualifizierte nicht-ärztliche Osteopath Heilpraktiker sein
muss. So ist es geradezu absurd, den bislang nicht gesetzlich
geregelten Beruf des Osteopathen durch die Heilpraktikererlaubnis,
für die man keine gesetzlich geregelte Ausbildung durchlaufen muss,
in einen rechtssicheren Status überführen zu wollen. Zudem sprechen
eine ganze Reihe weiterer Gründe dagegen, dieses Provisorium
dauerhaft als Lösung anzustreben:
- Der Heilpraktiker ist nicht zur osteopathischen Tätigkeit
qualifiziert, er durchläuft keine osteopathische Ausbildung.
- Die Prüfung zum Heilpraktiker ist lediglich eine
Negativausgrenzung, keine für den Beruf des Osteopathen notwendige
positive Überprüfung von Kenntnissen. Die teilweise geforderte
Schaffung einer Qualifizierung des Heilpraktikers im Bereich der
Osteopathie ist daher schon rechtlich nicht umsetzbar. Dies führte
auch zu keiner patientenorientierten Lösung, da die vielen hoch
qualifizierten Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis ausgegrenzt
würden.
- Der Osteopath fokussiert sich auf die Diagnose und Behandlung von
Funktionsstörungen. Er kann daher die Anforderungen von Patienten,
die den Heilpraktiker, der herkömmlich über eine Vielzahl
verschiedener Methoden verfügt, aufsuchen, nicht bedienen. Daher ist
eine Abgrenzung des Osteopathen zum Heilpraktiker erforderlich. Dies
würde zudem helfen, die Zahlen der Heilpraktiker nicht weiter in die
Höhe zu treiben: Zurzeit explodieren die Zahlen, von 2002 bis 2012
gab es bundesweit eine Zunahme um 133 %, in Bayern bspw. um 40 % in
den letzten fünf Jahren.
- Die Altersgrenze von 25 Jahren zum Erwerb der
Heilpraktikererlaubnis führt zu einem faktischen "Berufsverbot"
jüngerer Osteopathieabsolventen.
In der Konsequenz und bei Beachtung aller Argumente kann die
Lösung daher nur ein Osteopathiegesetz auf Bundesebene mit dem
Osteopathen als Heilberuf sein, fordern die Fachverbände.
Hintergrund: Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin,
die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die
osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den
Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie
ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.
Pressekontakt:
Akademie für Osteopathie e.V. (AFO)
Römerschanzweg 5,
82131 Gauting
Tel. 089 / 893 400 68
info@osteopathie-akademie.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)
Römergasse 9
65199 Wiesbaden
Tel. 0611-3418858
info@bao-osteopathie.de
Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO)
Rüdiger Dietz
Am Kurpark 1
95680 Bad Alexandersbad
Tel. 09232 - 88 12 6009232
presse@bv-osteopathie.de
Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)
Leibnizstraße 7
72202 Nagold
Tel. 074 52 / 88 80 92-0
org@dvom.de
Register der Traditionellen Osteopathen GmbH (ROD)
Notburgastraße 2
80639 München
Tel. 089 / 17 95 80-54
info@r-o-d.info
Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
Michaela Wehr
Presse- Öffentlichkeitsarbeit
Untere Albrechtstraße 15
65185 Wiesbaden
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