fit und munter - Erste Hilfe: Im Notfall ist alles besser als Nichtstun / TÜV Rheinland: Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet / In Unternehmen sind Ersthelfer Pflicht / Weitere Informationen unter www.tuv.com/gda

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Erste Hilfe: Im Notfall ist alles besser als Nichtstun / TÜV Rheinland: Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet / In Unternehmen sind Ersthelfer Pflicht / Weitere Informationen unter www.tuv.com/gda


Jeder kann Erste Hilfe leisten und muss es sogar.
Generell gilt: "Egal ob Beruf, Straßenverkehr oder Freizeit - bei
einem Notfall zählt jede Sekunde. Angst, etwas falsch zu machen, muss
niemand haben. Nichtstun ist für den Verunglückten gefährlicher als
eine Hilfsmaßnahme, die nicht ganz korrekt ausgeführt wurde", erklärt
Werner Lüth, der als Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland
zahlreiche Unternehmen berät. Wie oft es auf schnelle Hilfe ankommen
kann, unterstreichen auch die Zahlen. So ereigneten sich
beispielsweise allein 2015 nach Angaben der gesetzlichen
Unfallversicherung über eine Million Arbeits- und Wegeunfälle, die zu
einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führten.

Eine umfassende Notfallplanung ist in Unternehmen die
Voraussetzung für schnelle Hilfe bei einem Notfall am Arbeitsplatz.
Sie regelt organisatorische Fragen wie die Zuständigkeiten und den
Ablauf der Ersten Hilfe. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass
geeignetes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung steht. Die spezifischen
Gefährdungen, die bei Tätigkeiten entstehen können, und geeignete
Hilfsmaßnahmen müssen in sogenannten Betriebsanweisungen am
Arbeitsplatz schriftlich ausgehängt werden.

Kommt es zu einem Notfall, gilt es als erstes, den Verunglückten
in Sicherheit zu bringen und die Unfallstelle abzusichern. Der
nächste Schritt in der Rettungskette lautet: Hilfe holen, entweder
per Notruf unter der Telefonnummer 112 oder - bei einem Arbeitsunfall
im Unternehmen - durch Information der betrieblichen Ersthelfer. Die
Kontaktdaten dieser geschulten Ersthelfer sollten vom Arbeitgeber im
Telefonverzeichnis der Firma hinterlegt sein und an zentralen Stellen
wie dem schwarzen Brett oder dem Pausenraum aushängen. Betriebliche
Ersthelfer müssen in Betrieben ab zwei Mitarbeitern benannt werden.
Sie sind Ansprechpartner bei allen Notfällen. Bei größeren
Verletzungen und lebensbedrohlichen Situationen sollte aber immer
zuerst die Notfallnummer gewählt werden. "Wichtig ist es, den
Mitarbeitern in der Leitstelle möglichst genau zu sagen, was passiert
ist und wie viele Personen betroffen sind. Der Anruf sollte erst
beendet werden, wenn die Leitstelle keine Rückfragen mehr hat.
Optimal ist es, wenn der Anrufer eine Rückrufnummer angibt", so Lüth.

Langfassung unter www.tuv.com/presse bei TÜV Rheinland



Ansprechpartner Presse:

Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-255
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