fit und munter - Stark wirkende Schmerzmittel nur in einer Kombinationstherapie anwenden

fit und munter

Stark wirkende Schmerzmittel nur in einer Kombinationstherapie anwenden


Die Verordnung von stark wirkenden Schmerzmitteln
und damit auch der Beratungsbedarf in den Apotheken nehmen deutlich
zu: Im Jahr 2015 gaben die Apotheken 18,4 Millionen Packungen an
gesetzlich Versicherte ab. Das waren 4,5 % mehr als im Jahr 2014.
Diese Werte ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V.
(DAPI). "Diese Anzahl an Packungen entsprechen rund 900 Millionen
Tabletten, Kapseln, Pflastern oder anderer Arzneimitteleinheiten.
Durchschnittlich entfielen damit mehr als 12 dieser Einheiten pro
Jahr auf jeden der 72 Millionen gesetzlich Versicherten", sagt Dr.
Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und
Vorstandsvorsitzender des DAPI. Verordnungen an Privatversicherte
oder der Sprechstundenbedarf werden vom DAPI nicht erfasst.

Stark wirkende Schmerzmittel, auch Opioide genannt, sollten immer
in Kombination mit anderen Medikamenten eingesetzt werden. Dafür gibt
es zwei Gründe: Die Schmerztherapie wird laut der
Weltgesundheitsorganisation WHO in drei Stufen eingeteilt. Die
Opioide gehören den Stufen 2 und 3 an und werden entsprechend dieses
Stufenschemas mit Schmerzmitteln der Stufe 1 kombiniert.
"Schmerzmittel der Stufe 1 enthalten u.a. die Wirkstoffe Ibuprofen
oder Paracetamol, die in einigen Dosierungen bzw. Packungsgrößen
rezeptfrei erhältlich sind. Hier kommt dem Apotheker im
Beratungsgespräch eine besondere Verantwortung zu", sagt Kiefer.
Außerdem kann der Arzt laut Stufenschema zusätzlich zu den
Schmerzmitteln eine Begleitmedikation verordnen. Diese besteht je
nach Krankheitsbild aus Wirkstoffen, die ursprünglich für andere
Erkrankungen wie Depressionen oder Epilepsie entwickelt wurden.

Der zweite Grund, warum stark wirkende Schmerzmittel immer mit
anderen Medikamenten kombiniert werden sollten, ist die Behandlung
bzw. Vorbeugung von Nebenwirkungen. Stark wirkende Schmerzmittel
führen häufig zu Verstopfung, deshalb ist die kontinuierliche
Einnahme eines Abführmittels unumgänglich. Die rezeptfreien
Abführmittel sind in diesem Fall zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen verordnungsfähig. Kiefer: "Eine ballaststoffreiche
Ernährung alleine reicht nicht aus, um eine durch Opioide
hervorgerufene Verstopfung zu beheben. Die Einnahme von Abführmitteln
ist für die meisten Patienten schlicht unumgänglich. Andererseits ist
nicht jedes rezeptfreie Abführmittel für die dauerhafte Einnahme
geeignet. Hier kann der Apotheker bei der Auswahl des richtigen
Abführmittels beraten." Eine weitere häufige Nebenwirkung ist
Übelkeit, die vor allem zu Beginn der Therapie auftritt.

Es gibt verschiedene Darreichungsformen für starke Schmerzmittel.
Viele Präparate sind retardiert, setzen ihren Wirkstoff also
verzögert frei. "Die Retardierung kann zerstört werden, wenn man die
Tablette zerbricht. Ob man eine Tablette teilen darf, hängt vom
jeweiligen Präparat ab und kann beim gleichen Wirkstoff je nach
Hersteller unterschiedlich sein. Bevor eine Tablette geteilt wird,
sollte die Expertise des Apothekers eingeholt werden", rät Kiefer.
Häufig werden stark wirkende Schmerzmittel als Pflaster auf die Haut
aufgeklebt. Die Wirkung dieser Schmerzpflaster setzt langsam ein und
hält einige Tage an. Kiefer: "Damit Schmerzpflaster richtig wirken
und nicht stärker als beabsichtigt, muss einiges beachtet werden. Das
Pflaster darf z.B. nur auf unverletzte Haut aufgeklebt werden und
darf nicht zerschnitten werden. Wer Schmerzpflaster braucht, sollte
sich deshalb in der Apotheke beraten lassen."

Viele stark wirkende Schmerzmittel sind rechtlich gesehen
Betäubungsmittel. Sie werden auf einem dreiteiligen gelben Rezept
verordnet, das nur sieben Tage lang gültig ist. In der Apotheke
lagern alle Betäubungsmittel im Tresor und der Umgang mit ihnen muss
vom Apothekenteam akribisch dokumentiert werden. Kiefer: "Der
Dokumentationsaufwand bei Betäubungsmitteln ist sehr groß. Deshalb
fordern wir eine Erhöhung der Dokumentationsgebühr, die seit gut 40
Jahren unverändert bei 26 Cent pro Packung liegt."

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
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