Ab 1. Oktober haben gesetzlich Versicherte, die
mehr als drei Arzneimittel benötigen, das Recht auf einen
Medikationsplan in Papierform. Dieser soll nach dem neuen
E-Health-Gesetz vom Arzt erstellt und von Apothekern auf Wunsch des
Patienten aktualisiert werden. "Ein Medikationsplan ist sinnvoll,
ohne begleitende Medikationsanalyse und kontinuierliches
Medikationsmanagement allerdings nur ein erster Schritt. Aber es ist
ein Konstruktionsfehler und eine Schieflage, dass beim Umgang mit dem
Medikationsplan die Fachkompetenz der Apotheker nicht stärker
eingebunden wird", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer (BAK).
Nach Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
und dem GKV-Spitzenverband erhalten Ärzte zukünftig für die
Erstellung des Medikationsplans 163 Millionen Euro. "Es ist richtig,
den Ärzten die Erstellung dieses Medikationsplans zu honorieren. Aber
es ist ein Fehler, die Leistungen der Apotheker nicht in Anspruch zu
nehmen. Auch hierfür sollte ein angemessenes Honorar bereit gestellt
werden." Der BAK-Präsident weiter: "Beim Medikationsplan und dessen
Honorierung besteht dringender Handlungsbedarf - spätestens in der
nächsten Legislaturperiode, wenn der elektronische Medikationsplan
eingeführt wird. Nur wenn es Ärzten und Apothekern gemeinsam gelingt,
den elektronischen Medikationsplan als Werkzeug zur Herstellung von
Arzneimitteltherapiesicherheit zu konsolidieren, profitieren die
Patienten davon."
Der Bedarf an apothekerlicher Beteiligung am Medikationsplan ist
offenkundig: Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2015 haben 88 % der
Patienten, die dauerhaft drei oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel
brauchen, eine Stammapotheke. 29 % der Patienten mit Polymedikation
nehmen zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel ein und 54 % bekommen von
mehr als einem Arzt Arzneimittel verordnet.
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