Rund 30 Prozent aller Deutschen haben eine
Patientenverfügung. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) werden viele überarbeitet werden müssen, denn unklare
Formulierungen können das Dokument im Ernstfall wertlos machen. Um
ihren Kunden bei der Erstellung wirkungsvoller Patientenverfügungen
zu helfen, kooperiert die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union
(BKK·VBU) mit der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge mbh.
Mediziner und Experten sind sich seit langem einig: Zwei von drei
Patientenverfügungen sind im Ernstfall nicht zur Durchsetzung des
Patientenwillens geeignet. Der BGH hatte dies auch im August in einem
wegweisenden Urteil bestätigt und dabei die Anforderungen an wirksame
Vorsorgedokumente präzisiert.
"Niemand beschäftigt sich gerne mit Fragestellungen zum Sterben
und dem Tod", erklärt Martina Zimmermann, Bereichsleiterin
Gesundheitsmanagement bei der BKK·VBU, "wer aber in der letzten Phase
seines Lebens sein weitreichendes Recht auf Selbstbestimmung
wahrnehmen möchte, sollte den Umfang der gewünschten Behandlungs- und
Pflegemaßnahmen verbindlich regeln. Damit unsere Kunden eine
Patientenverfügung verfassen können, die den aktuellen Anforderungen
entspricht, arbeitet die BKK·VBU als eine der ersten Krankenkassen
mit der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge zusammen."
Onlineportal Patientenverfügung
Unter www.meinepatientenverfügung.de steht ein Online-Portal zur
Verfügung, mit dessen Hilfe medizinisch, juristisch und ethisch
fundierte Vorsorgedokumente erstellt werden und bestehende
Patientenverfügungen per BGH-Kurzcheck überprüft werden können. Der
Onlineservice führt Schritt für Schritt durch die komplexe Thematik,
unterstützt den Meinungsbildungsprozess und gibt interaktiv immer die
gerade benötigen Erklärungen und Hilfestellungen.
Die Onlinebearbeitung kann jederzeit unterbrochen und später
fortgeführt werden, der jeweils aktuelle Stand wird sicher
gespeichert. Nach der Fertigstellung werden die Dokumente in
Papierform per Post zur Unterschrift zugesandt.
"Unser Ziel ist es, jeden Erwachsenen ohne zusätzliche
Hilfestellung oder spezielle Kenntnisse in die Lage zu versetzen,
eigenständig und rechtssicher für persönliche gesundheitliche
Krisensituationen vorsorgen zu können. Die zahlreichen positiven
Kundenbewertungen bestätigen uns, dass uns dies hervorragend gelungen
ist", so Tobias Niemann, Geschäftsführer bei der Deutschen
Gesellschaft für Vorsorge mbH.
Durch die Kooperationsvereinbarung erhalten Kunden der BKK·VBU
diesen Service zum Vorzugspreis. Darüber hinaus wird die erstmalige
Erstellung einer Patientenverfügung auf meinepatientenverfügung.de im
Bonusprogramm "Gesund leben zahlt sich aus" honoriert.
Weitere Informationen unter www.meine-krankenkasse.de und
www.meinepatientenverfügung.de
Pressekontakt:
BKK·VBU
Sylvie Renz - Pressereferentin -
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www.meine-krankenkasse.de
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