Medizin nach höchsten Standards, modernste Technik, menschliche Betreuung – das zeichnet eine Praxisklinik aus.
Der im Vergleich zu Krankenhäusern der Regelversorgung kürzere Aufenthalt in Praxiskliniken, die schnellere Genesung zu Hause und die nachweislich niedrigere Infektionsrate sind Faktoren, die nicht nur für Patienten relevant sind, sondern auch für Krankenkassen und Zuweiser.
Um das Modell der Praxisklinik bei Patienten, Ärzten und Krankenkassen bekannter zu machen, wurde die Initiative „Was ist eine Praxisklinik?“ von fünf Praxiskliniken in NRW ins Leben gerufen.
Praxiskliniken gibt es bereits seit den 70er Jahren in Deutschland. Unter dem Begriff der Praxisklinik versteht man eine medizinische Einrichtung, an der mehrere Vertragsärzte gemeinsam Patienten ambulant oder kurzstationär (Liegedauer nach Erfordernis) behandeln.
Doppeluntersuchungen und häufig wechselnde medizinischen Ansprechpartner, die gehäuft in Krankenhäusern vorkommen, sind in Praxiskliniken nahezu ausgeschlossen. Die Patienten in Praxiskliniken werden von der Voruntersuchung bis zur Nachbetreuung vom gleichen Arzt behandelt.
Praxiskliniken leisten einen wesentlichen Beitrag zur politisch geforderten Überwindung der Sektorengrenze zwischen ambulanter Versorgung und Krankenhausversorgung. Die Maßgabe „ambulant vor stationär“ ist hier bereits Realität, so Achim Bertram von der Praxisklinik im Südpark in Solingen. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip aus §12 SGB V ist für Krankenkassen mehr als erfüllt, entweder durch Kostenvereinbarungen der besonderen Versorgung nach §140 SGB V oder durch Verweildauerabschläge im Kostenerstattungsverfahren nach §13 SGB V, so Achim Bertram weiter.
Für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sind Praxiskliniken zuverlässige Kooperationspartner, zugewiesene Patienten werden auf hohem Niveau medizinisch betreut und menschlich umsorgt, was zu einer hohen Patientenzufriedenheit führt.
Diese Patientenzufriedenheit fällt positiv auf die Empfehlung des Zuweisers zurück.