Orphan Drugs sind kein Selbstläufer im deutschen
Erstattungssystem, stellt der Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie klar. "Der Anteil der Medikamente für Seltene Erkrankungen
am Arzneimittelbudget der Gesetzlichen Krankenversicherungen liegt
laut IMS Health-Studie bei gerade 3,5 Prozent", so Dr. Norbert
Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI. Hier eine
Kostendebatte zu entfachen und diese zudem mit Ängsten vor angeblich
unsicheren Medikamenten zu schüren, ist geradezu zynisch den
Betroffenen gegenüber. Gerbsch: "Noch immer sind nur etwa ein Prozent
der rund 8.000 seltenen Erkrankungen medikamentös behandelbar."
Der Status als Orphan Drugs wird von der Europäischen
Arzneimittelagentur EMA nach intensiver Prüfung vergeben. Dies nur
dann, wenn es für eine seltene Erkrankung noch keine medikamentöse
Behandlung gibt oder das neue Arzneimittel gegenüber bestehenden
Therapieoptionen klinisch relevante Vorteile hat. Dies ist nichts
anderes als ein Zusatznutzen. Gerbsch: "Wie jedes innovative
Arzneimittel unterliegen Orphan Drugs dem AMNOG. Der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) bewertet das Ausmaß des Zusatznutzens. Im
Anschluss werden Erstattungsbetragsverhandlungen zwischen dem
Hersteller und dem GKV-Spitzenverband geführt, die eine
wirtschaftliche Verordnung durch den behandelnden Arzt ermöglichen."
Pressekontakt:
Richter, Julia; Tel.: +49 30 2 79 09-1 31; jrichter@bpi.de
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