Die von Jens Baas, Chef der Techniker
Krankenkasse, eingestandene umfangreiche Fälschung von Diagnosen bei
den Gesetzlichen Krankenkassen gefährdet auch den privaten
Versicherungsschutz von Verbrauchern und Patienten. Davor warnt der
Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg. Grund dafür seien
die Gesundheitsfragen, die man zum Beispiel bei der Beantragung einer
Berufsunfähigkeitsversicherung beantworten müsse.
Wer sich durch eine Krankenzusatzversicherung, eine Lebens-, oder
die extrem wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung absichern will,
muss in aller Regel detaillierte Gesundheitsfragen beantworten.
Verbraucher, die hierbei falsche oder unvollständige Angaben machen,
riskieren ihren Versicherungsschutz. Denn noch viele Jahre nach
Abschluss eines solchen Vertrages können die Versicherer die Leistung
erfolgreich verweigern, falls Falschangaben im Antrag bekannt werden.
Wenn sich nun aber herausstelle, dass Krankenkassen und Ärzte
hinter dem Rücken der Patienten "aus einer depressiven Stimmung eine
echte Depression" machen (wie Baas wörtlich zitiert wird) - "Wie
sollen dann Verbraucher die Fragen ihres Versicherers noch richtig
beantworten?", so Helberg.
Eine weitere ganz praktische Frage, die sich dem Experten für die
Berufsunfähigkeitsversicherung stellt: Wie solle ein Versicherer
herausfinden, ob eine aktenkundige Diagnose zutreffe, oder gefälscht
sei? "Auf jeden Fall müssen Kranken- und Lebensversicherer nun die
ganz realistische Möglichkeit in Betracht ziehen, dass auftauchende
Diagnosen, von denen der Kunde nichts geahnt haben will, tatsächlich
absichtlich vom Arzt gefälscht wurden.", gibt der Experte den
Versicherern zu bedenken.
Helberg empfiehlt seinen Kunden seit vielen Jahren, vor dem
Abschluss einer Versicherung bei Ärzten und Kassen nach den dort
gespeicherten Diagnosen zu fragen. So kann er auf seinem Blog im
Internet (www.helberg.info) über Fälle von Abrechnungsdiagnosen aus
seiner Praxis berichten. Ein Arzt gab es seinem Kunden gleich
schriftlich "Soweit in unseren letzten Rechnungen Diagnosen erfasst
waren, war dies abrechnungsbedingt erforderlich."
Über Helberg Versicherungsmakler:
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. wurde als
Einzelunternehmen im Jahr 2004 in Osnabrück gegründet. Inzwischen
erfolgt bundesweit die Beratung und Vermittlung von Versicherungen in
erster Linie zur Absicherung der Arbeitskraft, wie der
Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherungsmakler benötigen eine
Gewerbeerlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, es
handelt sich um einen erlaubnispflichtigen Beruf. Anders als
Versicherungsvertreter stehen Versicherungsmakler im Lager des
Versicherungsnehmers, nicht des Versicherers.
Link: http://www.helberg.info/versicherungsmakler/
Kontakt:
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K.
Matthias Helberg
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