Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
(BPI) warnt die Politik davor, die problematische
Rabattvertragssystematik auf die Versorgung im Zytostatikabereich zu
übertragen. "Der Gesetzgeber schafft mit dem Vorhaben, parallele
Regelungsinstrumente sowohl über die Hilfstaxe als auch über
Rabattausschreibungen einzuführen, eine unlösbare Vertragssituation",
so Dr. med. Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender. "Dies wird zu
einer unsicheren und damit schlechteren Versorgung von Krebspatienten
führen." Im Vorfeld der anstehenden Fachanhörungen rät Zentgraf den
politisch Verantwortlichen, die Idee der Zytostatika Ausschreibung zu
verwerfen und stattdessen die Hilfstaxe qualitativ
weiterzuentwickeln.
Ausschreibungen im Rabattvertragsmarkt führen bereits jetzt zu
Unsicherheiten in der Versorgung, zur Marktkonzentration und zwingen
Hersteller immer wieder zu Marktrückzügen. Die Konzentration auf nur
wenige Anbieter für einen Wirkstoff birgt darüber hinaus die Gefahr
von Versorgungsengpässen. "Die Zytostatika-Versorgung ist ohnehin auf
wenige Hersteller konzentriert und ungleich komplexer. Sie birgt
höchste Risiken, die sich durch die im Regierungsentwurf vorgesehenen
parallelen Verhandlungen über den Preis in der Hilfstaxe sowie über
Direktrabattausschreibungen noch verschärfen", so Dr. Martin
Zentgraf. Für den BPI-Vorsitzenden ist das nicht nachvollziehbar.
Alle Erfahrungen sprechen dagegen. Zentgraf: "Das Gesetzesvorhaben
würde die in Deutschland nach wie vor hochwertige, lückenlose und
schnelle Versorgung mit Krebsmedikamenten gefährden. Risiken, die
beispielsweise durch eine Bevorratung mit Produkten aller
Rabattvertragspartner entstehen würden, müssen bei den anstehenden
Beratungen bedacht werden." Der BPI fordert die Politik auf, auch
unter Einbeziehung der Herstellerverbände, tragfähige Lösungen für
die Versorgung mit Zytostatika zu entwickeln.
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