Ist dieses Gesetz der Anfang vom Ende eines
selbstverwalteten Gesundheitssystems? Die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) ist davon überzeugt. Anlässlich der heutigen
Anhörung für das GKV-Selbstverwaltungs"stärkungs"gesetz (GKV-SVSG)
forderte die KZBV das Bundesgesundheitsministerium (BMG) daher auf,
den Entwurf zurückzuziehen oder zumindest in zentralen Punkten zu
ändern. Das BMG beabsichtigt faktisch die bestehende Rechtsaufsicht
über die Spitzenorganisationen der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) zu einer verkappten Fachaufsicht auszubauen. Besonders kritisch
bewertet die KZBV
- die verbindlichen Vorgaben für unbestimmte Rechtsbegriffe
durch das BMG, wodurch dieses ermächtigt wird, jegliches
Verwaltungshandeln der betroffenen Körperschaften eigenständig
und kleinteilig zu regeln,
- die Anordnung und Selbstvornahme von Satzungsänderungen,
wodurch das BMG die Satzung der Körperschaften im Prinzip
selbst detailliert bestimmen kann, wenn etwa Anordnungen nicht
in bestimmter Frist erfüllt werden, sowie
- der Einsatz eines so genannten "Entsandten für besondere
Angelegenheiten" (=Staatskommissar), wenn das BMG bloße
Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Verwaltung sieht. Der
Entsandte soll dann unmittelbar die Aufgaben der
entsprechenden Organe der Körperschaften übernehmen.
"Schon der Gesetzestitel ist unverhohlener Zynismus. Dieses
Konstrukt leistet einer generellen Misstrauenskultur Vorschub, die
die notwendige Vertrauensbasis zwischen Politik und Selbstverwaltung
aufkündigt. Ich fordere Minister Gröhe deshalb auf, zu einer
Rechtsaufsicht mit Augenmaß zurückzukehren", sagte Dr. Wolfgang Eßer,
Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
"Erst kürzlich hat die Zahnärzteschaft mit der Fünften Deutschen
Mundgesundheitsstudie den Beweis geführt, dass die Zahnmedizin in
Deutschland hervorragend aufgestellt ist. Wir haben unsere
Richtlinien präventionsorientiert gestaltet, den BEMA neu
strukturiert, das Festzuschusssystem beim Zahnersatz gegen alle
Widerstände zum Erfolg geführt, ein wegweisendes Konzept zur Alters-
und Behindertenzahnheilkunde umgesetzt und ein ganzes Maßnahmenbündel
zur Bekämpfung frühkindlicher Karies auf den Weg gebracht. Wir machen
uns stark für einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur
Versorgung. Und als Dank dafür wird die KZBV jetzt für Verfehlungen
Anderer durch den Gesetzgeber in Kollektivhaftung genommen."
Solche exzessiv ausgeweiteten Eingriffsmöglichkeiten des BMG
führen zu einer systematischen Aushöhlung der Selbstverwaltung. Diese
sei jedoch zentrales Element von Freiberuflichkeit und tragende Säule
einer umfassenden Gesundheitsversorgung, um die Deutschland weltweit
beneidet werde. "Der Blick in europäische Nachbarländer zeigt:
Staatlich zentrierte Gesundheitssysteme sind nicht ansatzweise so
leistungsfähig wie unsere seit Jahrzehnten bewährte Versorgung",
betonte Eßer. Es gelte also im laufenden Gesetzgebungsverfahren
erheblichen Schaden von einem funktionierenden, erfolgreichen und -
zumindest bislang noch - selbstverwalteten GKV-System abzuwenden.
Die Stellungnahme der Vertragszahnärzteschaft zum GKV-SVSG kann
auf der Website der KZBV abgerufen werden. Zudem ist dort ein
Zehn-Punkte-Programm verfügbar, das zentrale Kritikpunkte an dem
Gesetz in Kurzform beschreibt.
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Kai Fortelka
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