Zum heute vom Europäischen Gerichtshof verkündeten
Urteil zur Preisbindung für ausländische Versandapotheken bei
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erklärt Dr. Hermann Kortland,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH):
"Das Urteil ist ein Schlag gegen die gerechte
Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland." Die
Arzneimittelpreisverordnung habe seit ihrem Inkrafttreten die
flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewährleistet,
so Kortland weiter. "Arzneimittel sind Waren der besonderen Art und
keine Konsumgüter. Gesundheit darf sich nicht danach richten, ob
Patienten auf dem Land oder in der Stadt leben, denn Krankheit tut
dies auch nicht. Rosinenpickerei gefährdet die nachhaltige
Patientenversorgung."
Das Urteil müsse nun sorgfältig geprüft werden. "Von
Schnellschüssen und kurzfristig ausgerichtetem Aktionismus, auf
welcher Ebene auch immer, ist dringend abzuraten", mahnt Kortland.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
BAH.
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