Der Begriff Kosmetik (abgeleitet vom altgriechischen Adjektiv kosmetikós) bezeichnet die Körper- und Schönheitspflege, bzw. die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Schönheit des menschlichen Körpers.
Bestimmte Substanzen, wie Kosmetika, reinigen, stabilisieren, vitalisieren, deodorieren oder parfümieren die Haut, Nägel und Haare. Auch natürliche Methoden und Übungen können kosmetisch wirken, zu den bekanntesten dürften Kneippgüsse und Saunieren gehören.
Die Grenzen zur Hygiene oder Wellness-Kuren sind generell fließend.
Die Kosmetik will das Körperäußere verschönern und pflegen und ist dait abhängig vom jeweiligen Kulturverständnis eines Volkes.
Viele kosmetische Produkte zielen und zielten darauf ab, die Alterung und die Begrenztheit des Körpers aufzuhalten oder wenigstens weniger sichtbar zu machen.
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In der europäischen Union unterliegen Kosmetika der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.
Als EU-Verordnung ist sie seit 11. Juli 2013EU-weit direkt gültig. Sie ersetzt die Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel sowie zuvor geltende nationale Regelungen.
Die deutsche Kosmetik-Verordnung wurde entsprechend angepasst. EU-weit werden neben der Definition die Sicherheitsanforderungen an die Produkte und die Anforderungen an die Kennzeichnung einheitlich geregelt.
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln sind innerhalb der Europäischen Union auf den jeweiligen Verpackungen angegeben. Beginnend mit dem Hinweis "Ingredients" erscheinen die Bestandteile in absteigender Reihenfolge ihrer Konzentration.
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Die Berufsausbildung auf dem Gebiet der angewandten Kosmetik begann in Deutschland i Jahr 1912, als der in der Berliner Charité tätige Arzt Dr. Richter einen Lehrgang für kosmetisch-medizinische Assistentinnen einrichtete, der zum Beginn des Ersten Weltkriegs eingestellt wurde.
In den zwanziger Jahren bildeten dann Firmen (Elizabeth Arden, Helena Rubinstein), Friseurinnen und Masseurinnen zu Kosmetikerinnen aus - Elisabeth von Lettow-Vorbeck, Charlotten Daniger und Isa Schreck von Rutkowski boten in ihren Schulen Kurzlehrgänge an.
In den dreißiger Jahren wiederu wurde auf Betreiben der "Fachgruppe für Schönheitspfleger beim Reichsstand des Deutschen Handwerks" 1939 vom zuständigen Ministerium eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung erlassen, die wegen des Zweiten Weltkriegs nicht mehr zur Anwendung kam.
In den fünfziger Jahren wurden Kurzlehrgänge für Kosmetik, Handpflege und Fußpflege üblich. Mit der Zunahme der für eine Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verlängerte sich in den sechziger Jahren die Ausbildungszeit auf halbjährige, später einjährige Lehrgänge.
In den siebziger und achtziger Jahren waren in der Mehrzahl der Bundesländer private ein- und zweijährige Berufsfachschulen für Kosmetik staatlich anerkannt worden, deren Absolventinnen als "staatlich geprüfte" oder "staatlich anerkannte" Kosmetikerinnen ihren Beruf ausübe
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Dieser Beitrag wurde am Mittwoch dem 19. Oktober 2016 veröffentlicht.