Aufmerksamkeitsdefizit-/
Hyperaktivitäts-störungen (ADHS) sind eine der häufigsten psychischen
Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Aktuelle GKV-Verordnungsdaten
von INSIGHT Health zeigen, dass die Anzahl der Patienten unter 20
Jahren, die mit ADHS-Therapeutika behandelt werden, von 2013 auf 2015
um 15 Prozent gesunken ist. Auch in den Abverkäufen des
pharmazeutischen Großhandels ist in diesem Zeitraum bei
ADHS-Therapeutika ein Rückgang von 5 Prozent nach Standardeinheiten
(Anzahl Tabletten) zu sehen.
Im ersten Halbjahr 2016 wurde fast die Hälfte der GKV-Verordnungen
in diesem Segment von Neurologen ausgestellt. Gut ein Viertel der
Medikation wird von Kinderärzten verordnet und an dritter Stellen
folgen mit knapp 15 Prozent Kliniken und Institute. Nach wie vor sind
bei der Pharmakotherapie von ADHS deutliche regionale Unterschiede
festzustellen. So werden in den neuen Bundesländern pro
GKV-Versichertem unter 20 Jahren deutlich weniger Arzneimittel zur
ADHS-Therapie verordnet als in den alten Bundesländern.
Als Standard der ADHS-Pharmakotherapie gilt die Behandlung mit
Methylphenidat. 88 Prozent der verordneten Tabletten zur ADHS
Therapie entfallen im ersten Halbjahr 2016 auf diesen Wirkstoff. Für
den Fall, dass Patienten nur unzureichend auf die Therapie ansprechen
oder unter starken Nebenwirkungen leiden, stehen Atomoxetin,
Lisdexamfetamin und Dexamfetamin als Wirkstoffalternativen zur
Verfügung. Seit der Marktzulassung von Lisdexamfetamin in 2013 ist zu
beobachten, dass die Verordnungsanteile des Wirkstoffs steigen,
während weniger Methylphenidat verordnet wird. Aufgrund der
jährlichen Zunahme erreicht Lisdexamfetamin in 2015 erstmalig einen
höheren Verordnungsanteil als Atomoxetin. Auf Dexamfetamin, das zur
Therapie einer schwer zu behandelnden ADHS bei Kindern und
Jugendlichen zugelassen ist, entfällt weniger als ein Prozent der
Verordnungen.
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