Online-Sprechstunde und Gesundheits-Apps
Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK), unterstrich im Vorfeld des 75. Bayerischen
Ärztetages in Schweinfurt die Bedeutung der Patienten- und der
Arzneimittelsicherheit in der heutigen digitalisierten Gesellschaft.
"In Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung werden der
Mitbestimmungswille und der Wunsch nach Autonomie bei
Behandlungsentscheidungen bedeutend steigen. Damit müssen wir bewusst
und sensibel umgehen", betonte Rechl. Der BLÄK-Vize beschrieb die
zunehmende Ausbreitung der "digitalen Medizin". Immer mehr - vor
allem junge - Patientinnen und Patienten nutzten elektronische
Medien, das World Wide Web und sogenannte "Gesundheits-Apps", um sich
über ihren Gesundheitszustand zu informieren. "Gegen den informierten
Patienten ist nichts einzuwenden", räumte Rechl ein. Wichtig sei
jedoch, dass die direkte Arzt-Patientenkommunikation nicht auf der
Strecke bleibe. Denn nur in einem direkten Gespräch mit dem Patienten
und sich daraus ergebenden körperlichen Untersuchungen, könne sich
der Arzt ein präzises Bild über den Gesundheitszustand seines
Patienten machen. "Eine reine Online-Sprechstunde lehnen wir ab", so
Rechl. Sie könne allenfalls ergänzend, nach einem ersten persönlichen
Kontakt, erfolgen. Rechl nahm hier auch Bezug zu Modellprojekten in
Baden-Württemberg, im Rahmen derer ärztliche Behandlungen
ausschließlich über Telekommunikationsmedien vorgenommen werden. Dies
verfolge man kritisch. Gleichzeitig verwies der Vizepräsident auch
auf die berufsrechtliche Regelung, worin in § 7 Absatz 4 festgelegt
ist, dass eine Behandlung nicht ausschließlich über Print- und
Kommunikationsmedien erfolgen dürfe. Der Qualitätsanspruch bei der
Telemedizin müsse den gleichen Prinzipien folgen, wie der
konventionellen Patientenversorgung. Dies hatte auch der diesjährige
118. Deutsche Ärztetag in Hamburg bestätigt.
E-Health-Gesetz
Zum Thema Patienten- und Arzneimittelsicherheit verwies Rechl auch
auf das im vergangenen Dezember 2015 beschlossene E-Health-Gesetz.
Dieses sieht vor, dass bis Mitte 2018 alle Arztpraxen, Krankenhäuser
und Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Ab
März 2017 dürfen Vertragsärzte ihren Bestandspatienten
Videosprechstunden anbieten. "Die Telemedizin ist in vollem Gange",
so Rechl. So lange die Patienten- und Arzneimittelsicherheit gewahrt
bleiben, sehen wir dies positiv. Als wichtig erachtet der
Vizepräsident vor allem eine klare Regelung bei der
Medikamentenvergabe. Patienten haben bereits jetzt einen gesetzlichen
Anspruch auf einen Medikationsplan, bei der Verabreichung von mehr
als drei Medikamenten. Ab 2018 soll dieser auf der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Auf Wunsch können
Versicherte notfallrelevante Informationen auch auf ihrer eGK
eintragen lassen.
Ambulante Notfallversorgung
Weiter mahnte Rechl die notwendigen strukturellen Veränderungen im
Bereich der ambulanten und stationären Versorgung von
Notfallpatienten an. Derzeit suchten Patienten bei vermeintlichen
Notfällen immer rascher den direkten Weg in ein Krankenhaus. "Dies
führt zu einer enormen Belastung innerhalb der Notaufnahmen und
erschwert die Behandlungen von schwerwiegenden Notfällen", so Rechl.
Vor allem ginge es darum, die Krankenhäuser durch einen
strukturierten Bereitschaftsdienst und der Einrichtung von mehr
Bereitschaftsdienstpraxen an den Kliniken zu entlasten. Wichtig sei
aber auch, dass sich diese strukturellen Änderungen finanziell
niederschlagen und dass eine adäquate Vergütung für die ambulante
Notfallversorgung sichergestellt werde.
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