Ob in kleinen Stadt-, gemütlichen Schreber- oder prächtigen
Landgärten - überall bereiten Gartenfans jetzt Bäume und Pflanzen auf
den Winter vor: Hecken beschneiden, Beete abdecken, den Rasen von
Laub befreien. Sie sichern ihren Garten vor Winterschäden. Doch
schützen sie auch sich selbst? Rund 200.000 Unfälle bei der
Gartenarbeit registriert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz pro
Jahr. Fast die Hälfte aller Gartenunfälle passieren im Umgang mit
scharfen oder spitzen Schneidegeräten, gefolgt von Stürzen von der
Leiter.
Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen im Garten nicht
Entstehen längerfristige medizinische Folgen, kann ein Gartenunfall
sehr kostspielig werden. "Bei einem Unfall im Garten schützt die
gesetzliche Unfallversicherung nicht vor finanziellen Risiken, da
Hobbygärtnern zu Freizeitaktivitäten zählt", erklären die Experten
der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). "Um bei hohen Folgekosten
wenigstens dem finanziellen Dilemma vorzubeugen, ist eine private
Unfallversicherung ratsam - sie zählt generell zu den wichtigen
Versicherungen, die jeder haben sollte", empfehlen die
DVAG-Vermögensberater.
Tipps zum sicheren Umgang mit Gartengeräten
- Geräte prüfen
Alle Gartengeräte grundsätzlich auf Beschädigung prüfen. Bei
Leitern insbesondere kontrollieren, ob Sprossen und Holme nicht
brüchig sind.
- Sicherer Stand
Bei Leitern auf einen festen Stand achten. Eine Bodentraverse ist
hilfreich auf unebenem Gelände und verbessert die Standfestigkeit.
Zudem immer mit beiden Füßen auf der Sprosse bleiben und während der
Arbeit mit einer Hand an der Leiter festhalten. Keine waghalsigen
Verrenkungen - lieber die Leiter noch mal umstellen. Klappleitern
sicher arretieren.
- Aufräumen
Keinerlei Gartengeräte oder spitze Dinge wie Nägel, Scheren oder
andere Werkzeuge herumliegen lassen.
- Geeignete Kleidung
Festes, geschlossenes Schuhwerk mit griffigem Profil und
gegebenenfalls auch Kopfbedeckung, Schutzhandschuhe oder weitere
Schutzausrüstung tragen.
- Lesen der Gebrauchsanweisung
Vor der ersten Inbetriebnahme von motorbetriebenen Geräten wie
Heckenscheren, Kettensägen oder Häckslern ist das Lesen der
Gebrauchsanweisung Pflicht. Hier wird meist auch aufgeführt, welche
Schutzkleidung notwendig ist.
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
Um auf abgelegenen Gartengrundstücken oder in einem Schrebergarten
kleinere Verletzungen direkt vor Ort behandeln zu können, muss ein
Erste-Hilfe-Koffer zur Verfügung stehen.
- Besonders achtsam sein, wenn Kinder dabei sind
Wenn Kinder oder Enkelkinder helfen, sollte man besonders
vorsichtig im Umgang mit Gartengeräten sein - vor allem
motorbetriebene Geräte nie unbeaufsichtigt lassen.
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