Schönheitsoperationen sind zur Selbstverständlichkeit geworden und viele Menschen nutzen ganz besonders die graue Jahreszeit, um sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen. Nach einer Analyse der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC - Magazin 2014/2015, Seite 4) liegt die durchschnittliche Bedenkzeit für eine Schönheitsoperation bei ca. 5 Jahren. Zum einem sind die Kosten der bis zu 10.000 ? teuren Operationen zu bedenken, zum anderen: in welchen Fällen unterzieht sich ein Mensch freiwillig, ohne medizinische Notwendigkeit, einer Operation? Fragt sich nicht nahezu jeder "wie sicher ist eine Operation, was sind die Risiken, kann es Komplikationen geben?".
Und was viele Menschen nicht wissen: im Gegensatz zu einer medizinisch indizierten Operation werden Folgekosten aufgrund Komplikationen bei einer Schönheitsoperation seit einer Änderung im Sozialgesetz 2007 nicht mehr vollständig übernommen. Nach SGB V § 52 Abs. 2 hat die Krankenkasse den Versicherten an solchen Folgekosten zu beteiligen.
Der Makler Quadmed und der Versicherer Squarelife kennen sowohl die Risiken als auch die potentiellen Folgekosten. Zusammen haben sie das Produkt "Beautyprotect" (www.beautyprotect.com) entwickelt, welches die Patienten vor den hohen finanziellen Risiken schützt. Aus den internen Statistiken ergibt sich, dass nach ca. 7 % der versicherten Schönheitsoperationen Komplikationen gemeldet werden. Das Spektrum reicht von einfachen Komplikationen wie Hämatome oder Entzündungen über Wundheilungsstörungen, Infektionen, Kapselfibrosen bis hin zu schwer wiegenden Embolien oder den grundsätzlichen Risiken einer Operation unter Vollnarkose. Letztendlich darf somit auch das Todesfallrisiko nicht außer Acht gelassen werden.
"Beautyprotect" bietet seit vielen Jahren Versicherungsschutz für die Folgekosten medizinisch nicht indizierter Schönheitsoperationen. Alleine in Deutschland wurden bisher mehr als 20.000 Operationen versichert.
Entstehen bei oder durch eine ästhetische Operation Komplikationen, kann eine Krankenkasse oder Krankenversicherung die Patienten an den Heilungskosten beteiligen oder eine Kostenübernahme verweigern. Dies gilt europaweit in ähnlichen gesetzlichen und sozialrechtlichen Auslegungen. Rechtzeitig zum Saisonhöhepunkt kann man den Schutz nun auch in Österreich, Italien, Spanien, Tschechien und der Schweiz erhalten.
Die Zusammenarbeit mit dem aus Liechtenstein heraus operierenden Versicherer Squarelife (www.squarelife.li) hat dies möglich gemacht.