fit und munter - Neues Strahlenschutzgesetz muss Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel senken / Gering radioaktives Material aus AKW-Rückbau nicht länger freigeben

fit und munter

Neues Strahlenschutzgesetz muss Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel senken / Gering radioaktives Material aus AKW-Rückbau nicht länger freigeben


Bei der heutigen Anhörung zum Entwurf eines neuen
Strahlenschutzgesetzes im Bundesumweltministerium hat der Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen gefordert.
"Der Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen
haben. Ein Strahlenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, hat sich
daran auszurichten", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Es
ist inakzeptabel, dass dieses ein Gesetz den Gesundheitsschutz
gegenüber wirtschaftlichen Interessen abwägen will. Es gibt nichts
Wichtigeres, als die Bevölkerung vor Strahlenrisiken zu schützen, das
darf auf keinen Fall relativiert werden", so Weiger.

Der BUND-Vorsitzende kritisierte, dass der Gesetzentwurf neuere
Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen
unberücksichtigt lasse. "Die Wirkung von Niedrigstrahlung wird
bislang unterschätzt. Neue epidemiologische Studien belegen das. Wir
schließen uns den Empfehlungen der Wissenschaftler an und fordern,
die Strahlengrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 zu
senken", sagte Weiger.

Beim Rückbau von Atomkraftwerken forderte der BUND-Vorsitzende den
vollständigen Verzicht auf die Freigabe gering radioaktiver
Materialien, das sogenannte "Freimessen". "Weil es keine untere
Schwelle der Gefährlichkeit ionisierender Strahlung gibt,
widerspricht die undeklarierte Freigabe gering kontaminierter
Reststoffe dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes", kritisierte
der BUND-Vorsitzende.

Materialien, für die bisher eine Freigabe entsprechend der
Strahlenschutzverordnung vorgesehen war, sollten gesondert und gegen
Freisetzungen gesichert aufbewahrt werden. Dies könne in besonders
gesicherten Deponien oder in oberflächennahen Endlagern geschehen.
Möglich sei auch die Lagerung in entkernten Gebäuden früherer
Atomkraftwerke oder verbunkert auf deren Gelände. Diese vier Optionen
sollten in den Genehmigungsverfahren für den Rückbau der
Atomkraftwerke gleichwertig geprüft werden.

Die BUND-Stellungnahme zum Entwurf des Strahlenschutzgesetzes
finden Sie im Internet unter: http://ots.de/cK3l0

Eine gemeinsame Kurz-Stellungnahme zum Gesetz von Verbänden und
Initiativen unter: http://ots.de/j1R0E

Die BUND-Eckpunkte zur Freigabe gering radioaktiver Stoffe unter:
http://ots.de/g5v8u



Pressekontakt:
Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Mobil: 0173-6071603,
E-Mail: thorben.becker@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal,
BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489,
E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

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