fit und munter - Beleg- und Kooperationsärzte fordern mehr Rechtssicherheit

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Beleg- und Kooperationsärzte fordern mehr Rechtssicherheit


Die neu gegründete Arbeitsgemeinschaft für Beleg-
und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Berufsverband der Deutschen
Chirurgen e.V. (BDC) fordert bessere rechtliche Rahmenbedingungen für
die Zusammenarbeit mit Kliniken. Besonders das kürzlich in Kraft
getretene Antikorruptionsgesetz birgt Probleme für die
Vertragsgestaltung der Beleg- und Kooperationsärzte.

Durch das Antikorruptionsgesetz ist die größte Rechtsunsicherheit
in der Honorierung der Kooperationsärzte entstanden. Bisherige
Stellungnahmen von Juristen sprechen von einer nachvollziehbaren und
angemessenen Vergütung. "Problematisch ist, dass nicht definiert
wird, was angemessen und nachvollziehbar ist. Wir bewegen uns damit
in einer Grauzone, die durchaus existenzgefährdend sein kann",
erklärt Dirk Farghal, Leiter der AG BeKo im BDC. "Es wird zwar
empfohlen, die Verträge den Ärztekammern zur Prüfung offen zu legen,
um somit gegebenenfalls den Vorwurf des Vorsatzes zu umgehen. Bisher
äußern sich die Ärztekammern allerdings nicht zu diesem Vorgehen".

Beleg- und Kooperationsärzte sind fester Bestandteil der
Versorgungslandschaft in Deutschland. Dieses flexible Arbeitsmodell,
nicht ausschließlich in Kliniken zu arbeiten, ist besonders für den
chirurgischen Nachwuchs interessant. Allerdings wird die Arbeit von
Beleg- und Kooperationsärzten durch politische Rahmenbedingungen
immer schwieriger. "Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz von 2007
sollte eine engere Verflechtung zwischen niedergelassenen Chirurgen
und Kliniken unterstützen. Durch das Antikorruptionsgesetz sind hier
sehr viele rechtliche Unsicherheiten entstanden", kritisiert Farghal.

Laut Arbeitsgemeinschaft stellt die Privatliquidation ein weiteres
Problem dar, die nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung in vielen
Kooperationsmodellen nicht mehr möglich ist. "Da der Status als
liquidationsberechtigter leitender Arzt angezweifelt wird, werden
auch viele Anstellungsverträge als problematisch eingestuft. Als
Lösung sehen wir die Stärkung des Belegarztwesens. Das
Kooperationsarztsystem ist schließlich u. a. wegen der schlechten
Honorierung des Belegarztwesens entstanden", erklärt der Leiter der
neuen Arbeitsgemeinschaft im BDC.

Um einen Überblick über die aktuell gelebten Kooperationen
zwischen niedergelassenen Chirurgen und Krankenhäusern zu erhalten
startet der BDC heute eine Online-Umfrage
(https://www.surveymonkey.de/r/Kooperationsarzt).

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über
17.000 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er
vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und
Chirurgen in Klinik und Praxis.



Pressekontakt:
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Julia Weilbach
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin

Telefon: 030/28004-200
Fax: 030/28004-108
E-Mail: weilbach@bdc.de

Original-Content von: Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC e.V.), übermittelt durch news aktuell
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